Weiterbildung

Studieren ohne Abitur

Nicht immer ist in Niedersachsen das (Fach-) Abitur notwendig, um ein reguläres Studium aufzunehmen (§ 18 Niedersächsisches Hochschulgesetzt - NHG).
So erhalten auch Absolventen einer mindestens dreijährigen beruflichen Ausbildung mit dreijähriger Berufspraxis die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung.
Erfolgreiche Teilnehmer von gesetzlich geregelten Fortbildungsprüfungen, die auf einem Lehrgang mit mindestens 400 Unterrichtsstunden beruhen, erhalten eine allgemeineStudienberechtigung. Hierzu gehören z. B. Fachwirte, Fachkaufleute, Industriemeister und Betriebswirte.
Die Hochschulzulassung prüft die jeweilige Hochschule. Wenn auch eine prinzipielle Hochschulzugangsberechtigung besteht, so sind etwaige Zulassungsbeschränkungen zu beachten. Hierbei kann bei der Studienplatzvergabe die Durchschnittsnote des Prüfungszeugnisses von Bedeutung sein. Ob der gewünschte Studiengang in Niedersachsen einer Zulassungsbeschränkung unterliegt, kann im Internet unter www.studieren-in-niedersachsen.de/studienmoeglichkeiten.htm recherchiert werden.
Nähere Auskünfte – insbesondere zum individuellen Zulassungsverfahren – erteilen die Studierendensekretariate der jeweiligen Hochschule oder die Koordinierungsstelle für Studieninformation und -beratung in Niedersachsen unter
www.studieren-in-niedersachsen.de/zulassungsverfahren.htm.
Stand: 01.03.2023