Weiterbildung

Höhere Berufsbildung (Aufstiegsfortbildung)

Der technische Wandel und immer neue Anforderungen im Beruf fordern lebenslanges Lernen und berufliche Weiterqualifizierung.
Die Industrie- und Handelskammern haben auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes für die berufliche Weiterbildung ein dreistufiges System der Höheren Berufsbildung (auch "Aufstiegsfortbildung" genannt) konzipiert.
Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung bildet grundsätzlich die Basis. In bestimmten Fällen eröffnen die Prüfungsordnungen aber auch einen Quereinstieg.
Absolventinnen und Absolventen mit einer kaufmännischen Ausbildung können sich zum/zur Fachwirt/-in oder Fachkaufmann/-kauffrau weiterbilden.
  • Fachwirte sind Generalisten. Sie kennen alle Aufgabengebiete einer Branche. Es gibt sie in fast allen Branchen der Wirtschaft, wie z.B. Banken, Handel, Industrie, Versicherungen, Verkehr.
  • Fachkaufleute sind Spezialisten innerhalb eines besonderen Funktionsbereichs des Unternehmens, wie z.B. Bilanzbuchhaltung, Marketing, Personalwesen.
Darauf aufbauend kann eine Weiterbildung zum/zur Betriebswirt/-in (IHK) erfolgen.
Fachkräfte mit einer gewerblich-technischen Ausbildung haben die Möglichkeit, sich zum/zur Meister/-in fortzubilden. Meister/-innen üben Leitungsfunktionen in fast allen technischen Produktionen aus und sorgen für den reibungslosen Ablauf innerhalb eines Betriebs.
Die Fortbildungsprüfung zum/zur Technischen Betriebswirt/-in ebnet Meistern/-innen den Weg, als technische Führungskraft die Nahtstelle zwischen Management und Produktion wahrzunehmen.
Der Technische Fachwirt bilden die Schnittstelle zwischen dem kaufmännischen und dem technischen Unternehmensbereich.
Stand: 12.01.2024