Weiterbildung
Aufstiegs-BAföG
Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), dem sog. „Aufstiegs-BAföG“, werden Teilnehmende an Maßnahmen der Höheren Berufsbildung (auch "Aufstiegsfortbildung" genannt) – etwa Meisterinnen und Meister, Fachwirtinnen und Fachwirt oder Fachkaufmann –unabhängig vom Alter finanziell unterstützt.
Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Die Förderanträge stellen Interessenten aus Niedersachsen/Bremen bei der NBank. Nur die NBank entscheidet über die Bewilligung und beantwortet Detailfragen zur Förderung.
Bitte beachten Sie:
Sofern Sie eine Prüfung vor der IHK Hannover ablegen, benötigen Sie zur Beantragung von Aufstiegs-BAföG eine Bescheinigung der IHK, dass Sie zur Prüfung zugelassen werden. Hierzu reichen Sie bitte bei der zuständigen Sachbearbeitung für die jeweilige Prüfung folgende Unterlagen ein:
- Anlage Z zum AFBG ausgefüllt mit Namen und Lehrgangsanbieter,
- einen tabellarischen Lebenslauf,
- unbeglaubigte Zeugnis(se) in Kopie über den Berufsabschluss (z.B. IHK-Abschlussprüfung, Gesellenbrief, Fachschulzeugnis, Universitätszeugnis, Fachhochschulzeugnis…),
- Nachweise über die einschlägige Berufspraxis (z.B. Arbeitszeugnisse, Bestätigung des Arbeitgebers, Gewerbeanmeldung o.ä.)
Stand: 11.01.2022