Weiterbildung
Technische/-r Betriebswirt/-in (geprüfte/-r)
Warum sollten Sie sich zum geprüften Technischen Betriebswirt/zur geprüften Technischen Betriebswirtin fortbilden?
Die Fortbildung bietet Personen, die überwiegend in produzierenden Betrieben Erfahrungen als technische Fachwirte, als Industriemeister/-in bzw. Fachmeister/-in oder Techniker/-in im technischen Bereich sammeln konnten, die Möglichkeit, ihr Fachwissen zu vertiefen. Technische Betriebswirte sollen befähigt sein, als betriebliche Führungskraft Aufgaben an der Schnittstelle des technischen und kaufmännischen Funktionsbereichs zu übernehmen.
Die Fortbildung bietet Personen, die überwiegend in produzierenden Betrieben Erfahrungen als technische Fachwirte, als Industriemeister/-in bzw. Fachmeister/-in oder Techniker/-in im technischen Bereich sammeln konnten, die Möglichkeit, ihr Fachwissen zu vertiefen. Technische Betriebswirte sollen befähigt sein, als betriebliche Führungskraft Aufgaben an der Schnittstelle des technischen und kaufmännischen Funktionsbereichs zu übernehmen.
Zulassungsvoraussetzungen
Bitte lassen Sie bei der IHK Hannover Ihre Zulassung prüfen, bevor Sie sich zu einem Lehrgang anmelden. Die Prüfung des Antrages erfolgt online über das Fortbildungs-Infocenter. Erst nach einer positiven Überprüfung können Sie sich online zur Prüfung anmelden. Bitte reichen Sie Ihre Anträge frühzeitig und fristgerecht ein. Die Fristen sind weiter unten genannt.
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
Bitte lassen Sie bei der IHK Hannover Ihre Zulassung prüfen, bevor Sie sich zu einem Lehrgang anmelden. Die Prüfung des Antrages erfolgt online über das Fortbildungs-Infocenter. Erst nach einer positiven Überprüfung können Sie sich online zur Prüfung anmelden. Bitte reichen Sie Ihre Anträge frühzeitig und fristgerecht ein. Die Fristen sind weiter unten genannt.
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgeschlossene Prüfung zum/zur Industriemeister/-in oder eine vergleichbare technische Meisterprüfung oder
- eine mit Erfolg abgelegte, staatlich anerkannte Prüfung zum/zur Techniker/-in oder
- eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum/zur Technische/-n Fachwirt/-in (IHK) oder
- eine mit Erfolg abgelegte, staatliche anerkannte Prüfung zum/zur Ingenieur/-in mit wenigstens zweijähriger einschlägiger beruflicher Praxis nachweist.
Schriftliche Termine “Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess” (Teil 1):
Prüfungsturnus Teil 1 |
Prüfungstermin | Überprüfung der Zulassung bis spätestens |
Anmeldeschluss zur Prüfung |
Herbst 2024
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10./11.10.2024
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20.06.2024
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11.07.2024
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Frühjahr 2025
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25./26.02.2025
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05.11.2024
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26.11.2024
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Herbst 2025
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23./24.10.2025
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03.07.2025
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24.07.2025
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Hinweis:
Mündliche Ergänzungsprüfungen finden ca. 15 Wochen nach den schriftlichen Prüfungen statt.
Schriftliche Termine “Management und Führung” (Teil 2):
Mündliche Ergänzungsprüfungen finden ca. 15 Wochen nach den schriftlichen Prüfungen statt.
Schriftliche Termine “Management und Führung” (Teil 2):
Prüfungsturnus Teil 2 |
Prüfungstermin | Überprüfung der Zulassung bis spätestens |
Anmeldeschluss zur Prüfung |
Frühjahr 2024
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13./14.03.2024
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15.11.2023
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06.12.2023
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Herbst 2024
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16./17.10.2024
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20.06.2024
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11.07.2024
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Frühjahr 2025
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05./06.03.2025
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05.11.2024
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26.11.2024
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Herbst 2025
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29./30.10.2025
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03.07.2025
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24.07.2025
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Hinweis:
Die mündlichen Pflichtprüfungen (in Teil 2) finden ca. 4-5 Wochen nach den schriftlichen Prüfungen statt.
Die mündlichen Pflichtprüfungen (in Teil 2) finden ca. 4-5 Wochen nach den schriftlichen Prüfungen statt.
Termine (vorauss.) "Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil" (Projektarbeit/Teil 3):
Prüfungsturnus Teil 3 |
Start Projekt | Abgabe Projekt |
Präs./FG Projekt
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Anmeldeschluss
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Frühjahr 2024
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07.02.2024
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08.03.2024
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Anfang/Mitte Juni 2024
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11.01.2024
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Herbst 2024
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07.08.2024
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06.09.2024
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Anfang/Mitte Dez. 2024
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11.07.2024
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Frühjahr 2025
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05.02.2025
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07.03.2025
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Anfang/Mitte Juni 2025
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09.01.2025
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Herbst 2025
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06.08.2025
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05.09.2025
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Anfang/Mitte Dez. 2025
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10.07.2025
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Hinweis:
Die Projektarbeit kann immer frühestens im Halbjahr nach Bestehen von Teil 1 & 2 abgelegt werden
(z. B. Frühjahr: Teil 1 & 2 bestanden, dann Herbst: Projektarbeit möglich).
Die Projektarbeit kann immer frühestens im Halbjahr nach Bestehen von Teil 1 & 2 abgelegt werden
(z. B. Frühjahr: Teil 1 & 2 bestanden, dann Herbst: Projektarbeit möglich).
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühren betragen zurzeit:
466,- Euro für den Prüfungsteil 1
466,- Euro für den Prüfungsteil 2
471,- Euro für den Prüfungsteil 3
und richten sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Hannover.
Die Prüfungsgebühren betragen zurzeit:
466,- Euro für den Prüfungsteil 1
466,- Euro für den Prüfungsteil 2
471,- Euro für den Prüfungsteil 3
und richten sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Hannover.
Stand: 24.07.2024