Prüfungen & Unterrichtungen

Fachkraft für Veranstaltungstechnik: Prüfungsordnung angepasst

Die zweite Änderung der Ausbildungsverordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik vom 3. Juni 2016 ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und am 1. August 2022 in Kraft getreten.
In den Bestehensregeln wurde unter anderem unter § 20 Abs. 2, festgelegt, dass im Prüfungsbereich „Realisieren eines veranstaltungstechnischen Projekts“ mindestens die Note „ausreichend“ erreicht werden muss (Sperrfach).
Bei einer schlechteren Note in diesem Bereich kann die Prüfung nicht mehr als bestanden gelten.
Stand: 06.09.2024