Fachkräfte

Finanzierungsmöglichkeiten

Das Anerkennungsverfahren ist gebührenpflichtig. Für das Verfahren wird gemäß dem aktuellen Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 227 KB) der IHK Hannover eine Gebühr von 566,00 Euro erhoben. Die Kosten für ein Anerkennungsverfahren können ganz oder teilweise übernommen werden. Auch für Qualifizierungen gibt es finanzielle Förderung.

Sozialleistungen nach Sozialgesetzbuch (SGB)

Wer in Deutschland arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet ist, kann finanziell durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter unterstützt werden. Die Förderung erfolgt nach den Regelungen im Sozialgesetzbuch (SGB) II und III. Danach können die Kosten für die Anerkennung aus dem Vermittlungsbudget und mögliche Qualifizierungen mit Bildungsgutscheinen finanziert werden. Allerdings müssen die Qualifizierung und ihr Anbieter nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen sein.

Anerkennungszuschuss des Bundes: Förderung von Verfahrenskosten

Wer erwerbstätig ist und über ein begrenztes Einkommen verfügt, kann den Anerkennungszuschuss des Bundes zur Förderung der Verfahrenskosten beantragen. Mehr über die Voraussetzungen erfahren Sie auf der Seite zum Anerkennungszuschuss auf www.anerkennung-in-deutschland.de.

Anerkennungszuschuss des Bundes: Qualifizierungsförderung

Auch die Kosten für Qualifizierungsmaßnahmen können gefördert werden. Die Förderung von Qualifizierungskosten ist ein eigenständiges Erprobungsprojekt, unabhängig vom Anerkennungszuschuss zur Förderung der Verfahrenskosten. Die Qualifizierungsmaßnahmen sollten über eine Zertifizierung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) oder eine vergleichbare externe Bestätigung der Qualitätssicherung verfügen. Die maximale Fördersumme beträgt 3.000 Euro pro Person. Die Qualifizierungsförderung wird zunächst an ausgewählten Berufen und Berufsbereichen erprobt. Dazu gehören z. B. Elektroniker/-innen, Mechatroniker/-innen, Fachinformatiker/-innen.
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Stand: 28.10.2024