Fachkräfte
Hochschulzugang ohne Abitur
Auch ohne Abitur ist ein akademisches Hochschulstudium für Fachkräfte mit beruflicher Ausbildung und Berufserfahrung oder einem IHK-Fortbildungsabschluss möglich. Eine zusätzliche Alternative für Unternehmen, ihre Mitarbeitenden bei Bedarf und Interesse weiter zu qualifizieren.
Hochschulzugang für Berufspraktiker/innen
Die Möglichkeiten des Studiums ohne Abitur wurden in Niedersachsen bereits im Sommer 2010 gemäß Niedersächsischem Hochschulgesetz stark erweitert und der rechtliche Rahmen für das Konzept der “Offenen Hochschule Niedersachsen” (OHN) geschaffen.
“3+3-Regelung”
Absolventinnen und Absolventen einer anerkannten mindestens dreijährigen beruflichen Ausbildung mit anschließend dreijähriger einschlägiger Berufspraxis erhalten die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung.
Die Hochschulzulassung prüft die jeweilige Hochschule, an der die Interessentin bzw. der Interessent studieren möchte.
Fortbildungsabsolventinnen und -absolventen
Außerdem haben nicht nur Absolvierende der Meisterprüfung, sondern auch anderer gängiger IHK-Fortbildungen wie zum Beispiel Betriebswirt/in, Fachwirt/in und Fachkaufleute eine allgemeine Studienberechtigung.
Die Hochschulzulassung prüft die jeweilige Hochschule, an der die Interessentin bzw. der Interessent studieren möchte.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur “Offenen Hochschule Niedersachsen” (OHN) mit den Möglichkeiten der Hochschulzugangsberechtigung aufgrund beruflicher Vorbildung sind auf den Internetseiten der Koordinierungsstelle für Studieninformation und -beratung in Niedersachsen zu finden.
Berufsbegleitendes Studium
Wenn ein akademischer Abschluss noch gewünscht oder notwendig wird, bieten berufsbegleitende Studiengänge eine gute Möglichkeit. Bei dieser Form des Studiums besteht die Chance, das Arbeitsverhältnis ggf. in reduzierter Form fortzusetzen.
Berufsbegleitende Studiengänge werden verstärkt von privaten Hochschulen angeboten. Nach passenden Angeboten kann beispielsweise im Hochschulkompass recherchiert werden.
Anrechnung von Aus- und Fortbildungsinhalten aufs Studium
Kompetenzen, die im Berufsleben erworben wurden, können bei Gleichwertigkeit auf ein Hochschulstudium angerechnet werden. Das heißt, dass die Hochschulen Inhalte zum Beispiel einer IHK-Fortbildung oder sogar Ausbildungsinhalte anerkennen, auf das Studium in einer entsprechenden Fachrichtung anrechnen und sich somit das Studium verkürzen kann.
Einzelne good-practice-Modelle für berufsbegleitende Bachelorstudiengänge mit pauschalen Anrechnungsmöglickeiten von IHK-Aus- und Fortbildungsinhalten im Bereich der IHK Hannover sind in der Beispielliste (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 79 KB) zu finden.
Um zu schauen, an welchen Hochschulen, welche Anrechnungsmöglichkeiten bestehen, gibt es Anrechnungsdatenbanken wie z. B. "DAbeKom". Weitere Informationen zu Durchlässigkeit und Anrechnung stehen auf der HRK-Modus-Website.
CHE-Plattform mit bundesweiten Informationen
Hochschulzugangsmöglichkeiten für beruflich Qualifizierte gibt es in allen Bundesländern. Die jeweiligen Regelungen der Bundesländer können auf dem Online-Portal des Centrums für Hochschulentwicklung (CHE) und des Stifterverbands www.studieren-ohne-abitur.de recherchiert werden.
Außerdem werden dort Links zu den jeweiligen Hochschulen in den einzelnen Bundesländern aufgeführt. Die Website ist somit auch ein Online-Studienführer für beruflich Qualifizierte ohne eine klassische Hochschulzugangsberechtigung, die sich über die rechtlichen Zugangsregelungen und Studienmöglichkeiten informieren möchten.
Zudem sind auf der Website viele aktuelle Zahlen, Daten und Fakten zur Entwicklung auf Länder- und Bundesebene zum Studieren ohne Abitur zu finden.
Stand: 04.04.2024