Ausbildung
Wichtige Dokumente für das Auslandspraktikum während der Ausbildung
Das Dokument ist der IHK zu zuschicken, da es ein Zusatz zum Ausbildungsvertrag der Auszubildenden darstellt. Die Bescheinigung wird dem Ausbildungsvertrag angehängt.
Die Berufsschule ist Partner des dualen Ausbildungssystems und kann über das Stattfinden des Auslandspraktikums entscheiden. Der verpasste Unterrichtsstoff ist eigenständig nachzuholen. Die Bescheinigung ist nicht notwendig, wenn kein Berufsschultag verpasst wird.
Verbringen Auszubildende mehr als acht Wochen im Ausland, muss eine zusätzliche Lernvereinbarung bei der Kammer eingereicht werden. Sie sollte in Absprache mit dem entsendenden und aufnehmenden Betrieb ausgefüllt werden. Dabei müssen die Praktikumsinhalte mit dem Ausbildungsrahmenplan des Ausbildungsberufes vereinbar sein.
Hilfe beim Ausfüllen und Formulieren erhält man auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit. Die Informationen im Feld „Fachwissen, Fähigkeiten und Kompetenzen“ sollten detailliert genannt werden. Sie bilden die Grundlage für die Ausformulierung des Europass Mobilität.
Der europaweit standardisierte Europass Mobilität zertifiziert den Auslandsaufenthalt. Er wird den Auszubildenden nach dem Auslandspraktikum ausgestellt.
Um mögliche Unfälle im Ausland schnellstmöglich abrechnen zu können, kann auch die Berufsgenossenschaft im Vorfeld über dieses Schreiben in Kenntnis gesetzt werden.
Mit Hilfe der Tabelle kann eingeschätzt werden in welcher Höhe das Erasmus-Stipendium ausfallen wird. Aufgrund der unterschiedlichen Lebenshaltungskosten, gibt es für die einzelnen Länder unterschiedlich hohe Fördergelder. Zusätzlich zur Tagespauschale erhalten Auszubildende eine einmalige Reisepauschale. Die Unterstützung zur sprachlichen Vorbereitung kommt nur zum Tragen, wenn Auszubildende eine Fremdsprache für das Praktikum benötigen, die nicht im europäischen Ausland gesprochen wird. Für alle EU-Sprachen stehen Sprachkurse im OLS-Portal zur Verfügung.
Die IHK berät nicht zu Versicherungen, zeigt aber mit diesem Informationsdokument an, über welche Versicherungen sich Auszubildende/ Betriebe im Vorfeld informieren sollten. Es sollte z.B. abgeklärt werden, wer im Fall eines Schadens haftet. Über die eigene Krankenkasse sollten sich Auszubildende zudem informieren, ob ein zusätzlicher Schutz zur bestehenden Krankenversicherung dazu gebucht werden muss.
Mit dieser Checkliste kann im Nachgang geprüft werden, ob alle Vorbereitungen für das Auslandspraktikum getroffen wurden.
Stand: 03.01.2022