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Übersicht: Notenschlüssel bei Zwischen- und Abschlussprüfungen

Für die Bewertung der Prüfungsleistungen bei Zwischen- und Abschlussprüfungen gilt in den Industrie- und Handelskammern der folgende Bewertungsschlüssel:
Eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung:
100 - 92 Punkte = Note 1 = sehr gut

Eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung:
91 - 81 Punkte = Note 2 = gut

Eine den Anforderungen im allgemeinen entsprechende Leistung:
80 - 67 Punkte = Note 3 = befriedigend

Eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht:
66 - 50 Punkte = Note 4 = ausreichend

Eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass Grundkenntnisse vorhanden sind:
49 - 30 Punkte = Note 5 = mangelhaft

Eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse lückenhaft sind:
29 - 0 Punkte = Note 6 = ungenügend
Der Hundert-Punkte-Schlüssel ist der Bewertung aller Prüfungsleistungen sowie der Ermittlung von Zwischen- und Gesamtergebnissen zugrunde zu legen.



Stand: 12.11.2024