Ausbildung
FAQs zum Auslandspraktikum
1. Wer darf ein Praktikum im Ausland machen?
Grundsätzlich darf jede/r Auszubildende ein Auslandspraktikum absolvieren, wenn das Praktikum dem Ausbildungsziel dient. Vorraussetzungen sind
a. die Zustimmung des Ausbildungsbetriebs
b. ggf. die Zustimmung der Berufsschule
Bei der Berufsschule muss nur eine Freistellung beantragt werden, sofern Unterricht verpasst wird. Versäumter Unterrichtsstoff ist selbstständig nachzuholen.
c. die Meldepflicht bei der Kammer
Das Auslandspraktikum ist offizieller Bestandteil der Ausbildung und somit der zuständigen Kammer in Form einer Zusatzvereinbarung zu melden. Dauert das Auslandspraktikum mehr als acht Wochen, ist gem. §76 Abs. 3 BBiG zusätzlich eine Lernvereinbarung einzureichen.
2. In welchen Ländern kann man ein Auslandspraktikum machen?
Grundsätzlich ist dies weltweit möglich. Über das Bildungsprogramm Erasmus+ gibt es nahezu für alle Länder Europas finanzielle Unterstützung. Fördermöglichkeiten für Staaten, die nicht von Erasmus+ abgedeckt werden, bietet das Programm AusbildungWeltweit. Nähere Informationen über die finanziellen Fördermöglichkeiten erhalten Sie bei der zuständigen Mobilitätsberatung (s. Beraterlandkarte).
3. Gibt es einen Zeitrahmen für ein Auslandspraktikum?
Laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) § 2 Abs. 3 kann bis zu ein Viertel der Ausbildungszeit im Ausland absolviert werden. Das entspricht einer Zeit von neun Monaten bei einer regulären Ausbildung von drei Jahren. Die Zeit kann entweder am Stück oder in mehreren Abschnitten im Ausland verbracht werden. Im Durchschnitt entscheiden sich Auszubildende jedoch für 4-12 Wochen.
Empfehlenswert - aber keine Voraussetzung - ist der Aufenthalt im zweiten Ausbildungsjahr, nach bestandener Zwischenprüfung.
4. Wie wird das Auslandspraktikum finanziert?
Während des Auslandspraktikums bleibt der Ausbildungsvertrag bestehen. Die Ausbildungsvergütung wird fortgezahlt.
Für entstehende Reise- und Unterbringungskosten gibt es eine Vielzahl an Förderprogrammen, die bei der Finanzierung des Auslandspraktikums unterstützen. Ausgeschlossen ist dennoch nicht, dass ein Eigenanteil geleistet werden muss. Bei Erasmus+ ist die Höhe der finanziellen Unterstützung abhängig von Land und Dauer des Auslandspraktikums (s. Fördertabelle 2020).
Grundsätzlich darf jede/r Auszubildende ein Auslandspraktikum absolvieren, wenn das Praktikum dem Ausbildungsziel dient. Vorraussetzungen sind
a. die Zustimmung des Ausbildungsbetriebs
b. ggf. die Zustimmung der Berufsschule
Bei der Berufsschule muss nur eine Freistellung beantragt werden, sofern Unterricht verpasst wird. Versäumter Unterrichtsstoff ist selbstständig nachzuholen.
c. die Meldepflicht bei der Kammer
Das Auslandspraktikum ist offizieller Bestandteil der Ausbildung und somit der zuständigen Kammer in Form einer Zusatzvereinbarung zu melden. Dauert das Auslandspraktikum mehr als acht Wochen, ist gem. §76 Abs. 3 BBiG zusätzlich eine Lernvereinbarung einzureichen.
2. In welchen Ländern kann man ein Auslandspraktikum machen?
Grundsätzlich ist dies weltweit möglich. Über das Bildungsprogramm Erasmus+ gibt es nahezu für alle Länder Europas finanzielle Unterstützung. Fördermöglichkeiten für Staaten, die nicht von Erasmus+ abgedeckt werden, bietet das Programm AusbildungWeltweit. Nähere Informationen über die finanziellen Fördermöglichkeiten erhalten Sie bei der zuständigen Mobilitätsberatung (s. Beraterlandkarte).
3. Gibt es einen Zeitrahmen für ein Auslandspraktikum?
Laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) § 2 Abs. 3 kann bis zu ein Viertel der Ausbildungszeit im Ausland absolviert werden. Das entspricht einer Zeit von neun Monaten bei einer regulären Ausbildung von drei Jahren. Die Zeit kann entweder am Stück oder in mehreren Abschnitten im Ausland verbracht werden. Im Durchschnitt entscheiden sich Auszubildende jedoch für 4-12 Wochen.
Empfehlenswert - aber keine Voraussetzung - ist der Aufenthalt im zweiten Ausbildungsjahr, nach bestandener Zwischenprüfung.
4. Wie wird das Auslandspraktikum finanziert?
Während des Auslandspraktikums bleibt der Ausbildungsvertrag bestehen. Die Ausbildungsvergütung wird fortgezahlt.
Für entstehende Reise- und Unterbringungskosten gibt es eine Vielzahl an Förderprogrammen, die bei der Finanzierung des Auslandspraktikums unterstützen. Ausgeschlossen ist dennoch nicht, dass ein Eigenanteil geleistet werden muss. Bei Erasmus+ ist die Höhe der finanziellen Unterstützung abhängig von Land und Dauer des Auslandspraktikums (s. Fördertabelle 2020).
Stand: 03.01.2022