Ausbildung
Erfassungsbogen für Ausbilder/innen
Die hohen Anforderungen an die berufliche Ausbildung können nur durch qualifizierte Ausbilder erfüllt werden. Wer ausbilden will, muss persönlich und fachlich geeignet sein und die berufs- und arbeitspädagogische Eignung nachweisen.
Die IHK prüft das Vorliegen dieser Voraussetzungen anhand der Angaben und beigefügten Nachweise in dem Erfassungsbogen, der bei erstmaliger Ausbildung, bei einem Ausbilderwechsel bzw. bei der Änderung personenbezogener Daten der IHK vorgelegt werden muss.
Der Erfassungsbogen für Ausbilder/-innen wird hier zum Herunterladen angeboten. Den unterschriebenen Erfassungsbogen schicken Sie bitte zusammen mit der notwendigen Datenschutzerklärung an die IHK, gerne auch eingescannt per E-Mail.
Stand: 30.10.2023