Ausbildung

Bauberufe werden zum 1. August 2026 modernisiert

Die Neuordnung der Ausbildungsberufe in der Bauwirtschaft wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit ist das bisher größte Neuordnungsverfahren mit insgesamt 19 Ausbildungsordnungen abgeschlossen. Die Neuordnung tritt erst zum 1. August 2026 in Kraft.
Die größte Neuerung besteht in der Einführung der gestreckten Abschlussprüfung bei den 16 dreijährigen Ausbildungsberufen. Somit wird die bisherige Zwischenprüfung aufgewertet. Das Ergebnis der Abschlussprüfung Teil 1 fließt in die Gesamtnote der Abschlussprüfung ein.
Die 3 zweijährigen Ausbildungsberufe Tief-, Hoch- und Ausbaufacharbeiter werden mit dem sogenannten Anrechnungsmodell ausgestattet.
Dies bedeutet, dass die Auszubildenden des zweijährigen Berufs und die des dreijährigen Berufs nach zwei Jahren an derselben Prüfung teilnehmen. In der konkreten Prüfungssituation vor Ort kann nicht unterschieden werden, ob jemand eine Abschlussprüfung eines zweijährigen Berufes absolviert oder ob es sich um eine Teil 1 Abschlussprüfung im Rahmen einer dreijährigen Ausbildung handelt. Hinsichtlich der Inhalte und Methoden sind die Prüfungsanforderungen identisch.
Die umfassende Revision der Ausbildungsinhalte wurde insbesondere vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeit, des Klimaschutzes und der Digitalisierung durchgeführt.
Die Ausbildungsordnungen finden Sie unten als PDF-Datei beigefügt.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesinstituts für Berufliche Bildung unter BIBB / Ausbildungsberufe in der Bauwirtschaft.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpartner in der IHK Hannover, Mathias Totzke, Tel. 0511 3107-202, mathias.totzke@hannover.ihk.de
Stand: 19.06.2024