Die Neuordnung und Modernisierung der Hotel- und Gastronomieberufe zum 1. August 2022 bringt wichtige inhaltliche und strukturelle Veränderungen mit sich, über die am 18. Mai und 21. Juni 2022 in einer Online-Infoveranstaltung berichtet wird. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat die Rahmenlehrpläne für den berufsschulischen Teil der neugeordneten gastgewerblichen Ausbildungsberufe veröffentlicht. Beigefügt erhalten Sie die Rahmenlehrpläne für die drei Berufsgruppen der Küchen-, Gastro- und Hotelberufe:
Die Ausbildungsordnungen über die Berufsausbildung der gastgewerblichen Berufe sind am 14. März 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die Verordnungen sind am 1. August 2022 in Kraft getreten.
Die neuen Ausbildungsberufe lauten:
Fachkraft für Gastronomie (zweijährig)
Fachkraft für Gastronomie, Schwerpunkt: Restaurantservice
Fachkraft für Gastronomie, Schwerpunkt: Systemgastronomie
Fachkraft Küche (zweijährig)
Fachmann/Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie (dreijährig)
(Weiterentwicklung aus Restaurantfachmann/-frau)
Fachmann/Fachfrau für Systemgastronomie (dreijährig)
Hotelfachmann/Hotelfachfrau (dreijährig)
Kaufmann/Kauffrau für Hotelmanagement (dreijährig)
(Weiterentwicklung aus Hotelkaufmann/-frau)
Koch/Köchin (dreijährig)
Neu hinzugekommen ist u. a. der zweijährige Ausbildungsberuf Fachkraft Küche mit einer Zwischen- und Abschlussprüfung analog der Fachkraft für Gastronomie. Alle anderen Ausbildungsberufe erhalten eine gestreckte Abschlussprüfung (AP Teil 1 und AP Teil 2). Die Abschlussprüfung im zweijährigen Beruf Fachkraft für Gastronomie ermöglicht den Durchstieg in die beiden dreijährigen Berufe Fachmann/-frau für Systemgastromie und Fachmann/-frau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie unabhängig vom gewählten Schwerpunkt. Zukünftig wird es die optionalen bundeseinheitlichen Zusatzqualifikationen „Vertiefung für vegetarische und vegane Küche“ sowie „Bar und Wein“ geben.
Die IHK Hannover plant für Mai/Juni Informationsveranstaltungen im digitalen Format. Ausbildungsbetriebe werden sowohl direkt angeschrieben als auch über die IHK-Medien informiert.
Die Ausbildungsordnungen können Sie hier herunterladen: