Ausbildung

Ausbilder-Wechsel? Informieren Sie die IHK Hannover

Ausbildungsbetriebe sind gesetzlich zur Benennung einer Ausbilderin oder eines Ausbilders verpflichtet. Die IHK bittet daher die ausbildenden Unternehmen, ihr Veränderungen zur Bestellung, den Wechsel oder das Ausscheiden von Ausbildern stets mitzuteilen (§ 35 BBiG).
Mit dem Erfassungsbogen für Ausbilderinnen und Ausbilder benötigt die IHK von allen ausbildenden Unternehmen auch die Unterlagen zum Nachweis der Eignung der jeweiligen Ausbilderinnen und Ausbilder.
Das ausbildende Unternehmen muss auch dem Auszubildenden den Ausbilderwechsel schriftlich bekannt geben (§ 3 Ziff. 2 Berufsausbildungsvertrag).
Der Erfassungsbogen für Ausbilder/-innen wird hier zum Herunterladen angeboten. Den unterschriebenen Erfassungsbogen schicken Sie bitte zusammen mit der notwendigen Datenschutzerklärung an die IHK, gerne auch eingescannt per E-Mail.
Alternativ können Sie über das Asta-Infocenter der IHK Hannover einen Ausbilder bzw. eine Ausbilderin abmelden sowie neue Ausbilderinnen und Ausbilder benennen.
Stand: 01.07.2024