Betriebliches Eingliederungsmanagement - BEM-Gespräche souverän führen
Veranstaltungsdetails
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des § 167 Absatz 2 Neuntes Buch, Sozialgesetzbuch (SGB IX) fordert der Gesetzgeber ein Betriebliches Eingliederungsmanagements (BEM) für alle Beschäftigten, die innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. Ziel ist die erfolgreiche Wiedereingliederung von häufig- oder langzeiterkrankten Mitarbeitenden und deren Stabilisierung in Bezug auf Gesundheit und Leistungsfähigkeit.
Zielgruppe:
Mitarbeiter/innen und Führungskräfte aller Ebenen
Seminarziel:
Sicherheit beim Führen von BEM-Gesprächen. auch in herausfordernden oder prekären Situationen;
Kenntnis der gesetzlichen Verpflichtungen der Arbeitgeber und darüber, was BEM-Berechtigte vom BEM-Prozess erwarten dürfen
Seminarinhalte:
- Gesetzliche Grundlagen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements
- Methoden der konstruktiven und wertschätzenden Gesprächsführung
- Planen und Führen von Informationsgesprächen
- Koordinieren und Moderieren von Fallbesprechungen
- Maßnahmen ableiten
- Gesprächsdokumentation
Methoden: Kurzvorträge, Praktische Übungen, Arbeit in Kleingruppen