Einführung in die Exportkontrolle
Veranstaltungsdetails
Der Außenwirtschaftsverkehr ist frei. Dennoch unterliegen Exporte in Drittländer zahlreichen Einschränkungen und selbst harmlos anmutende Waren können Ausfuhrbeschränkungen unterliegen. Jeder Exporteur ist verpflichtet, Warenempfänger, Bestimmungsland sowie Verwendungszweck andere warenbezogene Beschränkungen (Dual-Use etc.) zu prüfen. Durch das modernisierte Außenwirtschaftsrecht wurde die Bedeutung der Exportkontrolle nochmals verschärft.
Zielgruppe:
Sachbearbeiter/innen in den Abteilungen Vertriebsinnendienst, Export- und Versandabwicklung sowie Fach- und Führungskräfte, die einen kompakten Einstieg in die komplexe Materie suchen, außerdem Auszubildende (Groß- und Außenhandel und Industriekaufleute) im 3. Ausbildungsjahr.
Zielsetzung:
Die Teilnehmer erhalten zunächst einen Überblick über die Systematik der Exportkontrolle. Im Anschluss wird die konkrete Anwendung anhand praktischer Beispiele behandelt. Im Mittelpunkt steht die Umsetzung des erlernten Wissens in die Praxis.
Seminarinhalt:
Einführung in die Exportkontrolle
- Systematik und Struktur der Exportkontrolle
- Grundbegriffe, Definitionen, Rechtsvorschriften
- Ausführer im Zollrecht und im Außenwirtschaftsrecht
- Zusammenhänge Zoll, BAFA, Abgrenzung der US-Re-Exportkontrolle
Länderbezogene Exportkontrolle
- Teilembargos, Waffenembargos, Finanzsanktionen
- Überblick zu aktuellen Länderembargos
- Hinweise zur Abwicklung, insbesondere kritische Länder, Genehmigungscodierungen (Y920 etc.)
- Umgehungsversuche verhindern
Personenbezogene Exportkontrolle
- Sanktionierte Personen und Organisationen („Finanz-Sanktionslisten“)
- Empfänger in der Zollanmeldung
- EU-Verordnungen 881/2002 (Al Quaida), 2580/2001 (Terror) und 753/2011 (Taliban)
Güterbezogene Exportkontrolle
- EU-Dual-Use-VO, Ausfuhrliste, Anti-Folter-VO