Stolperfalle geringfügige Beschäftigung - Minijob und Mindestlohn
Veranstaltungsdetails
Der Gesetzgeber hatte die Vergütungsobergrenze bei Aushilfstätigkeiten für 2024 auf 538 € (2025 = 556 €) angehoben und dynamisiert. Zudem hat der derzeitige Mindestlohn (2024 = 12,41 €; 2025 = 12,82 €) im Bezug auf Entlohnung und Aufzeichnungspflichten immense Praxisauswirkungen auf alle Unternehmen. Seit 2023 ist der ausgeweitete Übergangsbereich bis 2.000 € beim Midi-Job umzusetzen. Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben mit den neuen Geringfügigkeits-Richtlinien, den neuen Vorgaben zur Rentnerbeschäftigung, sowie den Neuregelungen zum Werkstudentenprivileg detailversessen agiert. Diese haben in der Abrechnungspraxis viele neue folgenschwere Fallstricke aufgetan. Bei Betriebsprüfungen (insbesondere bei Zoll- und Lohnsteueraußenprüfungen) erhöht sich das Augenmerk der Prüfer, sobald der Bereich der Aushilfstätigkeiten ansteht. Der Handlungsbedarf auf den verschiedensten Ebenen im Personalbüro ist noch größer geworden.
Zielgruppe:
Personalleiter/innen, Personalsachbearbeiter/innen, Mitarbeiter/innen der Lohn- und Gehaltsabrechnung, Unternehmer/innen und Berater/innen
Seminarziel:
Dieses Seminar macht fit für die Abrechnung geringfügiger und kurzfristiger Beschäftigungsverhältnisse und der Gleitzone. Es zeigt die Stolpersteine in der täglichen Praxis im Lohnsteuerrecht, bei der Sozialversicherung und im Arbeitsrecht. Vermittelt wird eine Reihe von Gestaltungsempfehlungen und Anwendungsbeispielen. Checklisten und Arbeitshilfen, die in die Seminarunterlagen eingearbeitet sind, erleichtern die tägliche Arbeit sowie die Vorbereitung auf eine Lohnsteueraußenprüfung / Prüfung durch die Rentenversicherung.
Seminarinhalte:
- Grundlagen und Neuregelungen für geringfügig Beschäftigte bis 538 € / 556 € monatlich
Alle steuerrechtlichen und sv-rechtlichen Rahmenbedingungen; RV-Pflicht seit 2013 - Vorgaben zur Befreiung; Alles zum Mindestlohn insbesondere zur Arbeitszeitproblematik sowie zu den Aufzeichnungspflichten; Zusammenrechnung mit einer Hauptbeschäftigung; Zusammenrechnung mehrerer Mini-Jobs; Abrechnung von Schülern, Studenten, Rentnern, (Neuregelung durch die Spitzenverbände), Praktikanten, Beamten; Mutterschutz und Elternzeit; Kombination von Aushilfslohn mit Übungsleiterpauschale oder Ehrenamtsfreibetrag; Abgrenzung Arbeitnehmer/selbständige Tätigkeit; etc. - Erhöhung Mindestlohn auf 12,41 € / 12,82 € und Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze 538 € / 556 €
- Neue Geringfügigkeitsrichtlinien + Neue Meldevorschriften
- Kein Bestandsschutz mehr für Altfälle ab 1.1.2024
- Grundlagen und Neuregelungen für kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse
Alle steuerrechtlichen und sv-rechtlichen Rahmenbedingungen; Besondere Personengruppen wie arbeitssuchend gemeldete, Rentner, Schulabgänger und in der Landwirtschaft Beschäftigte; Prüfung der Berufsmäßigkeit; etc. - Grundlagen und Neuregelungen für den Übergangsbereich (Entgelt über 538 €/556 € bis 2.000 €)
Unterschiedliche Sozialversicherungs-Beitragslast für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, jedoch volle Rentenentgeltpunkte; jährliche Neuberechnung der Formeln anhand der Verfahrensregeln; Folgen bei ArbN-Verzicht auf die Gleitzonenregelung; Meldeverfahren sowie Anmeldung / Abmeldung und Abführung der SV-Beiträge; etc. - Aber auch zusätzliche Aspekte, wie arbeitsrechtliche Grundlagen, Inflationsausgleichs-prämie 3.000 Euro, Minijob + Kurzarbeit sowie Minijob und Rente mit den Gesetzen: Flexirentengesetz und Betriebsrentenstärkungsgesetz und Minijobs in Privathaushalten, werden behandelt.