Reparaturabwicklung mit dem Drittland
Veranstaltungsdetails
Sie sind für die Reparaturabwicklung in Ihrem Unternehmen zuständig und wollen die Vorteile der Veredelung unkompliziert nutzen? Sie benötigen daher einen Überblick über die zollrechtliche Abwicklung und die praktische Umsetzung der Veredelungsverfahrens.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Möglichkeit der Besonderen Verfahren nutzen können und beispielsweise bei Reparaturen, auch ohne vorherige Beantragung eines PV-Verfahrens, Zeit und Geld sparen.
Werden Reparaturen außerhalb der EU durchgeführt und als passive Veredelung gemeldet, fallen Abgaben nur auf die Reparaturkosten an. Reparaturen, die im Rahmen einer Garantie in einem Drittland ausgeführt werden, sind bei der Wiedereinfuhr sogar gänzlich abgabenfrei. Auch Waren, die in der EU repariert und danach wieder ins Drittland überführt werden, können im Besonderen Verfahren der Veredelung verzollt werden.
Inhalte in Kürze
- Reparaturen im Drittland und innerhalb der EU für das Drittland
- Besondere Verfahren: Die Passive Veredelung und die Aktive Veredelung
- Zollrechtliche Behandlung von Garantie
- Lückenlose Nachweise und fristgerechte Meldungen in ATLAS
- Ihre Praxisfälle
Referent: J. Lieb