Update - Internationale Umsatzsteuer
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Im Bereich des Umsatzsteuerrechts ergeben sich zum Jahreswechsel 2022/2023 wieder zahlreiche Änderungen. Erstmals wird in Deutschland ein Nullsteuersatz mit Vorsteuerabzug für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen eingeführt.
Zwischenzeitlich gibt es auch eine Klarstellung zur Auswirkung der Zahlungsmeldung auf die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen.Die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens ist - wie schon länger geplant - ergänzt worden.
Ab dem 01.01.2023 wird die Übertragung von Emissionszertifikaten in den Anwendungsbereich des Steuerschuldnerverfahrens mit einbezogen. Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 sieht zudem eine Einschränkung des Vorsteuerabzugs im Vorsteuervergütungsverfahren in bestimmten Fällen vor. Die Frage der Berichtigung einer Rechnung gibt erneut Anlass mehrerer Klageverfahren.
Im Koalitionsvertrag ist als Frage formuliert, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung noch intensiver zu bekämpfen. Die Betrugsanfälligkeit der Umsatzbesteuerung soll durch die schnellstmögliche Einführung eines bundesweiten elektronischen Meldesystems für die Erstellung und Weiterleitung von Rechnungen gesenkt werden. Einige Nichtbeanstandungsregelungen sind gerade im Zusammenhang mit dem Jahreswechsel zu beachten.
In diesem Vortrag erhalten Sie einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen und Rechtsprechungen der Umsatzsteuer und deren Konsequenzen für die Unternehmenspraxis.