Nr. 4677620

Antrag auf Anerkennung der fachlichen Eignung aufgrund leitender Tätigkeit Omnibus


Bei der Antragstellung bitten wir Sie folgende Punkte zu beachten:
  • Es können nur leitende Tätigkeiten in Unternehmen des gewerblichen (genehmigungspflichtigen) Straßenpersonenverkehrs, ausgenommen den Verkehr mit Taxen oder Mietwagen anerkannt werden.
  • Diese Tätigkeit muss in dem Zeitraum von zehn Jahren vor dem 4. Dezember 2009 ohne Unterbrechung (d.h. mindestens im Zeitraum vom 4. Dezember 1999 bis zum 4. Dezember 2009) in einem oder mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausgeübt worden sein.
  • Die Tätigkeit muss die zur Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlichen Kenntnisse auf den maßgeblichen Sachgebieten vermittelt haben.
  • Das Ende der Tätigkeit darf bei Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
  • Der IHK sind die entsprechenden Unterlagen, wie z. B. Zeugnisse, Handelsregisterauszüge, Gewerbeanmeldungen usw. mit dem Antrag zur Beurteilung einzureichen.
  • Vor einer Entscheidung kann die IHK ein Beurteilungsgespräch mit den Bewerbenden führen. In dem Gespräch soll festgestellt werden, ob die erforderlichen Kenntnisse vorhanden sind. Der Gesprächstermin wird Ihnen rechtzeitig mitgeteilt, bzw. mit Ihnen abgestimmt.
  • Bei Ausstellung der Fachkundebescheinigung wird eine Gebühr in Höhe von 85,00 € erhoben. Nach positiver Prüfung erhalten Sie eine Rechnung per Post. Sobald die Gebühr bei uns eingegangen ist, erhalten Sie die Fachkundebescheinigung.

Sachgebiete, für die die Kenntnisse nachzuweisen sind:
Recht
- Personenbeförderungsrecht
- Gewerberecht (Grundzüge)
- Straßenverkehrsrecht
- Arbeitsrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Bürgerliches Recht
- Handelsrecht
- Steuerrecht
Kaufmännische und finanzielle Führung des Betriebes
- Zahlungsverkehr und Finanzierung
- Kostenrechnung
- Beförderungsbedingungen und -preise
- Beförderungsdokumente
- Buchführung
- Versicherungswesen
- Betriebsführung von Straßenpersonenverkehrsunternehmen
- Marketing
Technische Normen und technischer Betrieb
- Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge
- Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge
- Fahrzeuggewichte und Abmessungen
- Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge
- Telematik
Straßenverkehrssicherheit
- Unfallverhütung und bei Unfällen zu ergreifende Maßnahmen
- Verkehrssicherheit
Grenzüberschreitender Straßenpersonenverkehr
- Grundzüge der Bestimmungen, die für den Straßenpersonenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften und anderen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums sowie zwischen diesen und Drittländern gelten
- Grundzüge der Verkehrsregeln in den Nachbarstaaten, insbesondere in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften
- Grundkenntnisse der Straßengeografie der Mitgliedstaaten.