DIHK-Infoblatt

Gewerbesteuerliche Hinzurechnung

Bei der Gewerbesteuerfestsetzung wird seit dem Jahr 2008 unter anderem ein Teil der Mieten, Pachten und Leasingraten für unbewegliche und bewegliche Wirtschaftsgüter dem zu versteuernden Gewinn hinzugerechnet.
Das Ziel des Gesetzgebers war eine Gleichbehandlung von Eigen- und Fremdkapital. In der aktuellen Praxis der Finanzverwaltung zu gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen touristischer Leistungen wird auch der Hoteleinkauf von Reiseveranstaltern als hinzurechnungspflichtig eingestuft. Dies betrifft die reine Unterkunftsleistung, eingeschlossen Nebenleistungen wie Zimmerreinigung, Rezeption und Nutzung hoteleigener Anlagen.
Betroffen sind bislang (Bus-)Reiseveranstalter / Paketveranstalter, Kongress-Büros (PCO), Incoming-Agenturen, Destinations-Marketing-Organisationen mit eigener Reiseveranstaltung, Eventanbieter und Ferienhaus-Anbieter. Die reine Zimmervermittlung bzw. die Reservierung von Zimmern soll wiederum keine Hinzurechnung bewirken.
IHKs und Wirtschaftsverbände sind für die Abschaffung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung da sie zur Substanzbesteuerung führen können. Jedenfalls ist die Auslegung der Finanzverwaltung, den Einkauf touristischer Dienstleistungen als hinzurechnungspflichtig bei der Gewerbesteuer einzustufen, u. a. nicht gesetzeskonform. Nach dem Gesetzeswortlaut sollen Mieten für solche Gegenstände hinzugerechnet werden, die Anlagevermögen beim Mieter darstellen würden. U. E. handelt es sich aber beim Einkauf von Hotelleistungen um Wareneinkauf und damit um Umlaufvermögen.
Es gilt nun den Handlungsbedarf zu verstärken, in dem konkrete und belegbare Unternehmensbeispiele aufgezeigt werden. Es muss verdeutlicht werden, welches Bedrohungspotential die Anwendung der Hinzurechnungen für Unternehmen hat und, dass die Auslegung der Landesfinanzverwal­tungen im Hinblick auf den Hoteleinkauf bzw. den Einkauf touristischer Dienstleistungen als Anlagevermögen nicht richtig sind.
Das DIHK-Infoblatt "Gewerbesteuerliche Hinzurechnung für den Einkauf touristischer Leistungen" in der rechten Spalte gibt genauere Informationen und Tipps, wie Unternehmen damit umgehen können.