Standortpolitik

GEMA-Tarife

Wer in Deutschland in der Öffentlichkeit Musik abspielen oder aufführen möchte, muss vorab eine Lizenz bei der GEMA einholen. Was in dem Zusammenhang als „öffentlich“ gilt, klärt das Urheberrechtsgesetz (UrhG § 15, Abschnitt 3). Zusammengefasst heißt es hier, dass jede Situation öffentlich ist, in der zwei oder mehr Personen gemeinsam Musik hören, es sei denn, die Personen sind alle miteinander befreundet oder verwandt. Eine Party mit Freunden und Familie ist demnach privat. Ein Betriebsfest oder eine Vereinsfeier sind es nicht.
Die Tarife, die am 1.1.14 in Kraft getreten sind, führten zu überwiegend moderaten, über mehrere Jahre verteilten Erhöhungen, teilweise aber auch zu deutlichen Entlastungen. Im Wesentlichen orientieren sich die vier neuen Tarife für Einzelveranstaltungen mit Live- oder Tonträgermusik sowie für Musikkneipen und Clubs/Discotheken an den Vorgaben der urheberrechtlichen Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt, der Aufsichtsbehörde über die Verwertungsgesellschaften.