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FAQ Europawahl 2024
So funktioniert die Europawahl
(Die Europawahl findet in allen 27 EU-Mitgliedstaaten statt.)
Wann findet die Europawahl 2024 statt?
Vom 6. bis 9. Juni 2024. In Deutschland wird am Sonntag, 9. Juni 2024 gewählt. Es ist auch möglich, per Briefwahl oder aus dem Ausland zu wählen.
Wie oft findet die Europawahl statt?
Alle fünf Jahre.
Wer darf wählen?
Die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU). Das Wahlalter in Deutschland wurde von 18 auf 16 gesenkt, für andere Länder gelten andere Altersgrenzen.
Wer wird gewählt?
Das Europäische Parlament. Es ist das einzige EU-Organ, das direkt vom Volk gewählt wird. Gemeinsam mit den Vertretern der Regierungen der EU-Mitgliedstaaten gestalten und beschließen die Abgeordneten des Europäischen Parlaments neue Gesetze. Außerdem genehmigen sie den EU-Haushalt und wählen die EU-Kommissare und den Präsidenten der Europäischen Kommission, nachdem der Europäische Rat (bestehend aus den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten) einen Kandidaten für das Amt vorgeschlagen hat.
Wer bildet das Parlament?
In der kommenden Wahlperiode steigt die Zahl der Abgeordneten von 705 auf 720, wie das Parlament im September 2023 beschlossen hat. Grund dafür ist eine Anpassung an die Bevölkerungsentwicklung in einzelnen Ländern. Die Mitglieder des Parlaments vertreten etwa 450 Millionen Europäer.
Wie bereits bei der letzten Wahl 2019 entfallen 96 Mandate auf Abgeordnete aus Deutschland, die Höchstzahl der einem Mitgliedsstaat zustehenden Mandate. Deutschland ist damit das Land mit den meisten Abgeordneten.
Derzeit sind im Europäischen Parlament folgende Fraktionen vertreten: Europäische Volkspartei (Christdemokraten, EVP) 178 Abgeordnete, Progressive Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament (S&D) 141 Abgeordnete, Renew Europe 101 Abgeordnete, Die Grünen/Freie Europäische Allianz (Grüne/EFA) 72 Abgeordnete, Europäische Konservative und Reformer (ECR) 67 Abgeordnete, Identität und Demokratie (ID) 60 Abgeordnete und Die Linke im Europäischen Parlament (GUE/NGL) 37 Abgeordnete. 49 Abgeordnete gehören keiner Fraktion an.
Wie funktioniert die Wahl?
Gewählt wird nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach nationalen Wahlgesetzen. In der Bundesrepublik regeln das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung das Wahlverfahren. Gleich sind nur die Prinzipien der Wahl: Sie muss allgemein, frei, direkt und geheim sein.
Gibt es Sperrklauseln?
Anders als in einigen anderen EU-Mitgliedstaaten gibt es in Deutschland bei der Europawahl keine Sperrklausel. Das bedeutet, dass alle in der Bundesrepublik Deutschland gewählten Parteien und politischen Vereinigungen an der Verteilung der auf Deutschland entfallenden Sitze im EU-Parlament teilnehmen.
Weitere Informationen zur Europawahl finden Sie auf der Internetseite der Europäischen Union.