Firmen-, Handels- und Gesellschaftsrecht

Nochmals Hinweis zum Transparenzregister – es drohen Bußgelder

Wir hatten schon im August darauf hingewiesen:
Der wirtschaftliche Eigentümer einer eingetragenen Personengesellschaft (z. B. OHG, KG, GmbH & Co. KG) oder juristischen Person des Privatrechts (GmbH, UG, AG u. a.) ist potenziell dazu verpflichtet, Informationen an das Transparenzregister zu melden. Trotz Ablaufs der Übergangsfristen fehlen von zahlreichen Gesellschaften noch immer entsprechende Angaben.
Das Ministerium der Finanzen bittet ausdrücklich um Warnung der Unternehmen. Ein Bußgeld sowie die öffentliche Bekanntmachung der Bußgeldentscheidung auf der Homepage des Bundesverwaltungsamts „kann teilweise noch vermieden werden, wenn die Eintragung innerhalb eines Jahres nach der Eintragungsfrist nachgeholt wird.“
Informationen zur Eintragungspflicht finden Sie beispielsweise beim Transparenzregister (dort unter Hilfen und technischen Hinweisen) und bei der Aufsichtsbehörde, dem Bundesverwaltungsamt (dort unter F&Qs).