Wettbewerbsrecht

Flaschenpfand

Gemäß einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) kann das Flaschenpfand einzeln ausgewiesen werden und muss nicht in den Produktpreis eingerechnet werden.
Beklagt war eine Warenhauskette, die die Preise für das jeweilige Produkt ausgab und daneben den jeweiligen Pfandaufschlag separat auswies.
Nach Ansicht des Gerichts ist das separate Ausweisen von Produktpreis und Pfandaufschlag zulässig, da zum einen auf bestimmte Getränke Pfand erhoben werde und auf andere nicht, zum anderen die Pfandaufschläge auch unterschiedlich hoch seien. Würde lediglich ein Gesamtpreis auf den Produkten angegeben, wäre es dem Verbraucher nicht möglich, die jeweiligen Produktpreise der einzelnen Waren zu vergleichen und eine informierte Kaufentscheidung zu treffen. Der durchschnittliche Verbraucher könne dagegen Produktpreis und Pfandaufschlag problemlos zusammenrechnen, um zu wissen, was er später bezahlen müsse.
EuGH, Urteil vom 29. Juni 2023; Az.: C 543/21