Firmen-, Handels- und Gesellschaftsrecht

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ab 2024

Ab 1. Januar 2024 gelten neue gesetzliche Regeln für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).
Ein neues Gesellschaftsregister für die GbRs mit Eintragungsoption wird eingeführt. Die neuen Regeln gelten zwar direkt auch für bestehende GbRs, aber es besteht keine allgemeine Pflicht zur Eintragung. Die Eintragung ist jedoch bei bestimmten Geschäften bzw. für bestehende GbRs bei Änderungen erforderlich, z.B. bei Grundbucheintragung oder -änderung oder Änderungen von Unternehmensbeteiligungen.
Die Neuregelungen können sich auf die bestehenden Gesellschaftsverträge und zukünftigen Rechtsgeschäfte auswirken, GbR-Gesellschafter sollten dies im Auge behalten.
Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Merkblatt “Einführung eines Gesellschaftsregisters”