Firmen-, Handels- und Gesellschaftsrecht

Anhebung der Schwellenwerte im Handelsgesetzbuch

Als Teil des Gesetzes zur Änderung des Deutschen Wetterdienst Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften ist die Anhebung der Schwellenwerte im Handelsgesetzbuch nun im Bundesgesetzblatt vom 16. April 2024, Nr. 120, verkündet worden.
Die höheren Schwellenwerte zur Definition der Unternehmensgrößen nach dem Handelsgesetzbuch gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Die Unternehmen dürfen die höheren Schwellenwerte aber auch schon für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, nutzen. Diese Option kann jedoch nur insgesamt genutzt werden, d. h. sie kann nur einheitlich für den Jahres- und Konzernabschluss für dasselbe Geschäftsjahr ausgeübt werden.
Die geänderten Größenmerkmale von § 267a Absatz 1 Satz 1 HGB für Kleinstgenossenschaften sind erstmals auf die vereinfachte Prüfung für ein frühestens am 31. Dezember 2024 endendes Geschäftsjahr anzuwenden.
Die Änderungen treten am 17. April 2024 in Kraft. Weitere Einzelheiten unter:
Überblick über die neuen Schwellenwerte im HGB: