Internetrecht

Änderungen Webseiten-Impressum und Datenschutzerklärung

Verwenden Sie die Begriffe oder Verweise auf eines oder mehrere der folgenden Gesetze: Telemediengesetz (TMG) oder Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG)?  
Falls Sie die Frage mit „ja“ beantwortet haben, dann sollten Sie schnellstmöglich Anpassungen vornehmen! Für das Impressum haben wir folgenden Tipp: Verzichten auf alle Gesetzesbezeichnungen, da diese nicht verpflichtend sind.
Ansonsten sind die Begriffe oder Verweise aufgrund von europarechtlichen Vorgaben anzupassen:
► Telemediengesetz / TMG wird zu Digitale-Dienste-Gesetz / DDG
► Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz / TTDSG wird zu Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz / TDDDG
Das Telemediengesetz (TMG) ist am 14. Mai 2024 außer Kraft getreten und wurde durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt. Auch wenn die Konsequenzen für den Rechtsverstoß aufgrund der falschen Benennung überschaubar sind: Geben Sie Abmahnungen keine Chance, selbst wenn das „Gesetz gegen Abmahnmissbrauch“ greifen sollte.