Steuerrecht
Umsatzsteuervergünstigungen Zusatzabkommen NATO-Truppenstatut
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 18. Dezember 2023 die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen nach dem Stand vom 1. Januar 2024 zu den Umsatzsteuervergünstigungen aufgrund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut bekannt gegeben.