Wettbewerbsrecht

Unzulässige Hotelbewertung

Das Landgericht (LG) München hat entschieden, dass es unzulässig ist, Bewertungen für Unterkünfte auf einem Portal zu veröffentlichen, denen kein tatsächlicher Aufenthalt des Bewerters in der jeweiligen Unterkunft zugrunde liegt.
Dies ergebe sich aus der gesetzlichen Wertung des § 5 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Nr. 1 und § 5a Absatz 4 Satz 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
LG München I, Versäumnisurteil vom 24. Juni 2023; Az.: 37 O 11887/21