Internetrecht

Rechtsänderungen im Internet

Um was geht es?
Neue Informationspflichten bei Internetangeboten für alle Verbraucherprodukte (B2C).

Bis wann muss die Implementation erfolgen?
Bis zum 13. Dezember 2024, den da tritt die Verordnung in Kraft und damit läuft die Übergangzeit bereits.

Was ist der Hintergrund?
Produktsicherheitsverordnung (Verordnung (EU) 2023/988).
Um welche konkreten Informationspflichten für Online-Angebote gibt es?
Die Verordnung umfasst sehr weitreichende Informationspflichten beim Angebot von sogenannten Verbraucherprodukten (B2C). Beim Internetangebot dieser Produkte müssen unter anderem Name, Marke, Anschrift und E-Mail-Adresse des Produktherstellers bzw. des Verantwortlichen in der EU (Bevollmächtigten), Identifikationsmerkmale für das Produkt, etwaige Warnhinweise oder Sicherheitsinformationen angegeben werden. Umfasst sind nicht nur neue Produkte, sondern auch gebrauchte, reparierte oder wieder aufgearbeitete Waren, die in den Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden. Information über Hersteller/Bevollmächtigten, aber auch Warnhinweise sind auf der Produktverpackung oder den Begleitpapieren anzugeben.

Gibt es Ausnahmen?
Die Verordnung gilt nicht für Human- und Tierarzneimittel, Lebensmittel, Futtermittel, lebende Pflanzen und Tiere, tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte, Pflanzenschutzmittel, Beförderungsmittel, Luftfahrzeuge, Antiquitäten. Sie gilt auch nicht für solche Produkte, die vor ihrer Verwendung repariert oder wieder aufgearbeitet werden müssen, wenn die Produkte als solche in den Verkehr gebracht werden oder auf dem Markt bereitgestellt werden und eindeutig als solche gekennzeichnet sind.
Fazit: Als Händler und/oder Hersteller müssen Sie die Änderungen kennen, damit Sie rechtzeitig die Anpassungen der informationspflichten für sich oder gegenüber dem Hersteller einleiten bzw. einfordern können. Produkte, die ab dem 13. Dezember 2024 an Verbraucher verkauft werden, müssen zwingend diese Vorgaben erfüllen. Die Umstellung sollte rechtzeitig in die Abläufe eingebracht und Lagerware geprüft werden.