Innovation

Fördermittel für Ihre Innovation

Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung –
EFRE-1000 fördert Innovationen mit bis zu 500.000€

Statt der üblichen KMU-Grenze von 249 Mitarbeiter können in EFRE 1000 Unternehmen aus Hessen mit bis zu 499 Mitarbeiter gefördert werden, wobei auch die strengen Regeln zur maximalen Bilanzsumme entfallen. Ihr Innovationsprojekt kann mit bis zu 50 % der förderfähigen Kosten bei einem Zuschuss von maximal 500.000,- Euro gefördert werden. Einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Unternehmen auf dem Gebiet der industriellen Forschung oder der experimentellen Entwicklung sind Ziel dieses Programms, d. h. Sie benötigen nicht zwingend Kooperationspartner. Wir helfen Ihnen gern die Fördermöglichkeiten Ihres Projekts zu sortieren und stellen die nötigen Kontakte her. Die regionalen Ansprechpartner finden Sie bei IHK Hessen Innovativ.

EU-Förderprogramm – KMU-Fonds

KMU-Fonds
Der KMU-Fonds „Ideas Powered for business“ ist ein Finanzhilfeprogramm, das kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der EU helfen soll, ihre Rechte des geistigen Eigentums zu schützen.
Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) ist zuständig für die Verwaltung der Unionsmarke und des eingetragenen EU-Design.
Es gibt viele Förderprogramme, die sich von Zeit zu Zeit verändern, da kann man schon mal den Überblick verlieren. “IHK Hessen innovativ” berät insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), um das jeweils passende Förderprogramm auszuwählen. Im Vordergrund bei unseren Beratungen und Innovationssprechtagen steht immer zunächst Ihr innovatives Vorhaben oder Projekt. Passend dazu schlagen wir Ihnen ein Förderprogramm vor, das vom Staat aufgelegt wurde, um die Unternehmen bei ihren FuE-, Digitalisierungs- und sonstigen Innovationsvorhaben zu unterstützen.

KMU-Fonds 2024 – ab dem 22.01.2024 Förderzuschüsse sichern!
Stärken Sie Ihr Unternehmen

Erstellen Sie Ihre Strategie für geistiges Eigentum, schützen Sie Ihre Marken, Designs, Patente und Pflanzensorten.
Auch in diesem Jahr können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis zu 1.500 EUR für einen IP-Scan und 1.000 Euro Förderung für Marken- und Designschutz von der Europäischen Union erhalten.
Der KMU-Fonds (SME fund) ist eine Initiative der Europäischen Kommission, die vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EU IPO) umgesetzt wird und vom 22. Januar bis zum 13. Dezember 2024 laufen wird. Weitere Informationen finden Sie ab dem kommenden Montag auf der Internetseite des EU IPO unter: https://www.euipo.europa.eu/de/discover-ip/sme-fund
Dort können dann wieder Anträge für den KMU-Fonds gestellt werden – Anleitungen für das Antragsverfahren sind dort ebenfalls dort zu finden.
Die Fördermittel werden nach der Reihenfolge der eingehenden Anträge vergeben – wer schnell handelt, ist im Vorteil. Die Gutscheine müssen aktiviert und innerhalb bestimmter Fristen eingelöst werden. Werden Sie deshalb aktiv und verpassen Sie nicht Ihre Chance.

Das Patent- und Markenzentrum Rhein-Main in Darmstadt bietet IP-Scans für KMU an. Informationen erhalten Sie über ein entsprechendes Kontaktformular .

Zeit für Innovationen – Innovationsradar

Hessen innovativ bietet rund um das Thema Innovationsförderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs).

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz:

Wieder zwei Bewilligungen innerhalb von 12 Monaten im ZIM möglich.
Ab sofort können pro Unternehmen wieder bis zu zwei Forschungs- und Entwicklungsprojekte innerhalb von zwölf Monaten im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand bewilligt werden (siehe Ziffer 5.4.1 der ZIM-Richtlinie).

Steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben

Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben. Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage hat das Wichtigste in den FAQs rund um die steuerliche Forschungsförderung für Unternehmen zusammengestellt.
Anspruch auf die Förderung haben alle Unternehmen, die in Deutschland steuerpflichtig sind. Gefördert werden eigenbetriebliche Forschung, Auftragsforschung sowie Forschung als Kooperation mit anderen Unternehmen. Die im Rahmen der Forschungszulage förderfähigen Personalaufwendungen setzen sich aus Löhnen und Gehältern, die für die FuE-Projekte eingesetzt werden, zusammen. Die Forschungs- und Entwicklungsvorhaben müssen nach dem 01. Januar 2020 begonnen haben und der förderfähige Gesamtbetrag pro Geschäftsjahr und Unternehmen ist auf 2 Millionen Euro begrenzt.
Das Antragsverfahren für die Gewährung der Forschungszulage ist zweistufig. Es unterteilt sich in die Beantragung der FuE-Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) und den sich anschließenden Antrag auf Forschungszulage beim jeweils zuständigen Finanzamt.

go-inno

Am 1. Januar 2021 ist die neue Richtlinie für das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz – BMWK- Förderprogramm „go-inno“ in Kraft getreten. Bis zu 50 Prozent der Ausgaben für eine externe Beratung können von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit innovativen Ideen durch sogenannte „Innovationsgutscheine“ gedeckt werden.
Die neue Förderperiode beginnt am 01.01.2021 und endet am 31.12.2025. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten und einem Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro.

Fortschrittsbericht zur Hightech-Strategie 2025

Die Hightech-Strategie (HTS) 2025 ist das strategische Dach der Forschungs- und Innovationspolitik der Bundesregierung. Sie wurde 2018 verabschiedet und verfolgt v.a. das Ziel, die Investitionen in Forschung und Entwicklung von derzeit drei Prozent auf jährlich 3,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes zu erhöhen. Die HTS ist als lernende Strategie angelegt, die kontinuierlich fortentwickelt werden soll. Eine erste Bilanz (Fortschrittsbericht) liegt nun vor.