Klimaschutz

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Klimaschutzverträge: Zweites Interessensbekundungsverfahren hat begonnen - Frist 30. September 2024

Die zweite Runde für die Vergabe von Klimaschutzverträgen hat begonnen. Unternehmen mit grundsätzlichem Interesse an Klimaschutzverträgen haben bis zum 30.09.2024 Zeit, Skizzen ihrer Dekarbonisierungsvorhaben einzureichen und für diese einen Antrag auf Zulassung zum zweiten Gebotsverfahren zu stellen. Das erste Gebotsverfahren ist in der Entscheidungsphase.
Grundsätzlich gelten im zweiten die gleichen Voraussetzungen wie im ersten Verfahren:
- mindestens 90 Prozent des prozesstypischen CO2-Ausstoßes muss bis zum Ende der Förderperiode eingespart werden,
- mindestens 10 Kilotonnen CO2 müssen derzeit im Jahr emittiert werden,
- das Antrag stellende Unternehmen/Konsortium muss einer Branche angehören, die der Europäische Emissionshandel umfasst (es muss sich nicht um eine ETS-Anlage handeln);
- der Förderbedarf muss bei mindestens 15 Mio. Euro über 15 Jahre liegen.
Die Teilnahme am Interessensbekundungsverfahren ist Voraussetzung für die spätere Teilnahme am Bieterverfahren. Auch Unternehmen, die bereits in der ersten Runde ihr Interesse bekundet haben, müssen in dieser Runde dies erneut tun. Ob es zu einem Gebotsverfahren kommt, ist offen und abhängig von Haushaltsmitteln und einer EU-Genehmigung.
Neu ist: In der zweiten Verfahrensrunde können auch Transformationsprozesse, die auf CCUS-Technologien basieren, teilnehmen.
Das Bundeswirtschaftsministerium möchte alle Industrieunternehmen ermutigen, mit ihren großen Dekarbonisierungsvorhaben am vorbereitenden Verfahren teilzunehmen: "Nur wenn wir Ihre Vorhaben kennen, können wir das Förderprogramm passgenau ausgestalten. Sollten Sie Fragen dazu haben, ob Ihr Vorhaben prinzipiell für einen Klimaschutzvertrag in Betracht kommt, kontaktieren Sie uns gerne unter fragen@klimaschutzvertraege.info!"
Auf der Website https://www.klimaschutzvertraege.info finden sich alle Informationen zum Ablauf des Verfahrens, die bis zum Ablauf des 30.09.2024 einzureichenden Unterlagen sowie eine aktualisierte Version des Handbuchs für die Klimaschutzverträge.

Klimaschutzgesetz der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat den Weg zur Klimaneutralität im Klimaschutzgesetz 2019 vorgezeichnet. In Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes und mit Blick auf das neue europäische Klimaziel 2030 legte die Bundesregierung das Klimaschutzgesetz 2021 vor, in dem die Klimaschutzziele substanziell angehoben werden.

Weg zur Klimaneutralität

Der Weg zur Klimaneutralität ist nun noch detaillierter festgelegt. Die Meilensteine im Überblick:
  • Kabinettsbeschluss zum Klimaschutzgesetz vom 12. Mai 2021: Anhebung der jährlichen Minderungsziele pro Sektor für die Jahre 2023 bis 2030 und gesetzliche Festlegung der jährlichen Minderungsziele für die Jahre 2031 bis 2040
  • 2024: Festlegung der jährlichen Minderungsziele pro Sektor für die Jahre 2031 bis 2040
  • Spätestens 2032: Festlegung der jährlichen Minderungsziele für die Jahre 2041 bis 2045
  • 2034: Festlegung der jährlichen Minderungsziele pro Sektor für die letzte Phase bis zur Treibhausgasneutralität von 2041 bis 2045

Unternehmensnetzwerk „Klimaschutz“ eine IHK-Plattform

Das “Unternehmensnetzwerk Klimaschutz – Eine IHK-Plattform” vernetzt Unternehmen zum Thema Klimaschutz. Das Netzwerk steht allen Unternehmen unabhängig von Größe und Branche offen, die Teilnahme ist kostenlos.
Inzwischen steht auch der sogenannte KlimaGuide Unternehmen zur Verfügung. Er umfasst Vorschläge für bewährte Klimaschutzmaßnahmen, Leitfäden, Infos zu passenden Fördermitteln, Siegeln und gute Beispiele aus der Praxis. Unternehmen, die Mitglied im „Unternehmensnetzwerk Klimaschutz“ sind, können Maßnahmen angepasst an das eigene Unternehmen planen, Treibhausgas- und Energieeinsparungen der geplanten Maßnahmen berechnen und mit Blick auf die eigenen Klimaschutzziele auswerten.

LEA LandesEnergieAgentur

Die LEA Hessen bietet mit dem frei zugänglichen CO2-Bilanzierungsprogramm ecocockpit eine Möglichkeit an, die eigene Treibhausgasemission zu ermitteln.

KfW – Umweltprogramm

KfW-Umweltprogramm - Förderangebot für natürliche Klimaschutzmaßnahmen in Unternehmen.
Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz weist auf das Förderangebot im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) hin.
Ab sofort: Bis zu 60 % Tilgungszuschuss für „Natürliche Klimaschutzmaßnahmen“.

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