Energierecht

Erneuerbare-Energien-Gesetz

EEG-Umlage

Mit der EEG-Umlage wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien finanziert. Betreiber von Erneuerbare Energien-Anlagen, die Strom in das Netz der öffentlichen Versorgung einspeisen, erhalten dafür eine festgelegte Vergütung. Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) verkaufen den eingespeisten Strom an der Strombörse. Da die Preise, die an der Börse erzielt werden, unter den gesetzlich festgelegten Vergütungssätzen liegen, wird den ÜNB der Differenzbetrag erstattet. Dieser Differenzbetrag (abzüglich eines Zuschusses aus dem Bundeshaushalt) wird durch die EEG-Umlage auf die Stromverbraucher umgelegt. Grundsätzlich müssen alle Stromverbraucher die EEG-Umlage bezahlen. Sie ist Teil des Strompreises. Ab dem 1. Januar 2023 soll die EEG-Umlage vollständig aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. Ab diesem Zeitpunkt wären dann alle Stromverbraucher vollständig von der Finanzierung der EEG-Umlage befreit.“
Weitere Informationen finden Sie beim Bundesministerium der Finanzen.

Besondere Ausgleichsregelung

Durch die Besondere Ausgleichsregelung kann ein stromkostenintensives Unternehmen bzw. ein Schienenbahnunternehmen nach den §§ 63 ff. Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2021 bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen einen Antrag auf Begrenzung (Reduktion) der EEG-Umlage stellen.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) hat zur Beantragung der besonderen Ausgleichsregel umfangreiche Merkblätter veröffentlicht. Enthalten sind Hinweise zum Kreis der Antragsberechtigten, zu den Antragsvoraussetzungen, zum Antragsverfahren sowie zu Pflichten und Gebühren.
Arbeitshilfen
Diese Arbeitshilfen bestehen unter anderem aus den aktuellen Merkblättern, die ausführliche Informationen rund um das Thema sowie zum Antragsverfahren und der Antragstellung enthalten. Ferner finden Sie hier weitere wichtige Hinweisblätter und eine Checklisten.
Hintergrundinformationen zur “Besonderen Ausgleichsregelung"
 
 "Schiedsrichter" auf dem Feld der Erneuerbaren Energien
Die Clearingstelle EEG klärt Rechtsfragen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz und vermittelt in Streitfällen. Damit entlastet sie seit zehn Jahren die Gerichte und die Wirtschaft. 
Die Schiedsrichter auf dem Feld der Erneuerbaren Energien