Standort

IHK-Meldeportal Drohnenüberflüge

Ob als Spielzeug, Arbeitsmittel oder Waffe: Drohnen verbreiten sich immer mehr, leider nicht nur zu harmlosen Zwecken. Deshalb nehmen auch die Sichtungen der unbemannten Flugobjekte zu. Überflüge auch über Gewerbeimmobilien sind meist harmlos. Aber sind sie es immer? Dies zu beurteilen fällt leichter, wenn sich Bewegungsmuster von Überflügen erkennen lassen. Deshalb haben wir unser Meldeportal für Drohnenüberflüge über Gewerbeimmobilien eingerichtet. Falls Sie einen Überflug melden möchten, freuen wir uns über Ihre Angaben unter folgendem Link.
Hier kommen Sie zum IHK-Meldeportal Drohnenüberflüge.

Alternativ können Sie sich auch direkt an die für Ihre Kommune zuständige Polizei- und Ordnungsbehörde wenden.