Aus- und Weiterbildung
Zweitschriften und Rentenbescheinigungen
Sie haben Ihr Prüfungszeugnis verloren und benötigen dieses für zum Beispiel eine Bewerbung oder zur Rentenberechnung? Wir helfen gerne mit entsprechenden Zweitschriften beziehungsweise Ersatz-Bescheinigungen weiter!
Bestätigung der Ausbildungszeit zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung
Zum Zweck der Rentenberechnung verlangt die Deutsche Rentenversicherung einen Nachweis der Berufsausbildung. Für die Anerkennung der Ausbildungszeiten werden der Berufsausbildungsvertrag und das Zeugnis der Berufsabschlussprüfung benötigt. Falls Ihre Unterlagen unvollständig sind, wird eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung benötigt. Diese Bescheinigung ist nach dem Sozialgesetzbuch kostenlos, soweit sie von uns ausgestellt werden kann. Falls die Ausstellung einer Bescheinigung gewünscht wird, ist ein Antrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 143 KB) vollständig auszufüllen.
Wichtiger Hinweis: Wenn Sie Ihre Ausbildung vor 2003 begonnen haben, richten Sie Ihre Anfrage bitte direkt an das Hessische Wirtschaftsarchiv (HWA), da wir nicht mehr über entsprechende Unterlagen verfügen. Für diese Auskunft wird vom HWA ein Entgelt erhoben.
Wichtiger Hinweis: Wenn Sie Ihre Ausbildung vor 2003 begonnen haben, richten Sie Ihre Anfrage bitte direkt an das Hessische Wirtschaftsarchiv (HWA), da wir nicht mehr über entsprechende Unterlagen verfügen. Für diese Auskunft wird vom HWA ein Entgelt erhoben.
Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift eines Prüfungszeugnisses
Falls Sie die Berufsabschlussprüfung oder eine Fortbildungs-/Weiterbildungsprüfung vor einem Prüfungsausschuss der IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern abgelegt haben, können wir eine Zweitschrift ausstellen. Dafür wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25 Euro erhoben. Falls Sie die Ausstellung einer gebührenpflichtigen Zweitschrift wünschen, füllen Sie bitte den Antrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 143 KB) vollständig aus.
Wichtiger Hinweis: Wenn Sie Ihre Abschlussprüfung vor 2003 bei der IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern abgelegt haben, richten Sie Ihre Anfrage bitte direkt an das Hessische Wirtschaftsarchiv (HWA). Für diese Auskunft wird vom HWA ein zusätzliches Entgelt (35 Euro) erhoben. Erst wenn sicher ist, dass das HWA die gewünschten Daten zur Verfügung stellen kann, stellen Sie den Antrag auf Zweitschrift bei der IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern.