IHK-Prüfung

Hinweise zur Zulassung und Anmeldung zur Fortbildungsprüfung


Wichtige Hinweise für Prüfungsteilnehmer zur Zulassung und Anmeldung zur Fortbildungsprüfung
Um eine Fortbildungsprüfung ablegen zu können, müssen bestimmte Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden. In der Regel sind dies eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine mehrjährige Berufspraxis. Die konkreten Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in der jeweiligen Verordnung der Fortbildungsprüfung unter den Paragraphen 2 oder 3. Diese Verordnungen finden Sie auf unserer Internetseite oder auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter www.bmbf.de. Dort sind sämtliche Fortbildungsverordnungen unter der Rubrik „Service“ hinterlegt.

Ausfüllen des „Antrages auf Zulassung und Anmeldung zur Prüfung“

Wenn Sie sich für einen Lehrgangsträger zur Vorbereitung auf die Prüfung entschieden haben oder auch sich im Selbststudium auf die Prüfung vorbereiten, melden Sie sich bei uns an, und zwar mit dem „Antrag auf Zulassung und Anmeldung zur Prüfung“. Diesen finden Sie auf unserer Homepage auf den jeweiligen Seiten der Fortbildungsabschlüsse. Das Antragsformular besteht aus 4 Seiten, die ersten beiden Seiten betreffen die Zulassung, die Seiten 3 und 4 die Anmeldung zu konkreten Prüfungsterminen. Alle Prüfungstermine mit Anzahl der Prüfungstage finden Sie auf unserer Internetseite unter Prüfungstermine Weiterbildung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1136 KB) oder auf der jeweiligen Seite des Fortbildungsabschlusses.
Wenn Ihnen zum Zeitpunkt der Antragseinreichung noch keine konkreten Prüfungstermine bekannt sind oder Sie sich die Entscheidung, wann Sie zur Prüfung gehen, noch offen lassen möchten, ist das kein Problem: In diesem Fall schicken Sie uns nur die ersten beiden Seiten des Antrages zur Zulassungsprüfung und reichen uns die Seiten 3 und 4 nach, sobald Sie die konkreten Termine wissen. Der Antrag kann entweder per Post oder per E-Mail eingeschickt werden, und zwar an die/den jeweilige/n Ansprechpartner/in:
Ansprechpartner:
Ute Henning
Tel: 06181 9290-8342
E-Mail: u.henning@hanau.ihk.de
Gepr. Personalfachkaufleute
Gepr. Betriebswirte/Technische Betriebswirte
Gepr. Schutz- und Sicherheitskräfte
Meister Schutz- und Sicherheit
Unterrichtung §34a Bewachungsgwerbe
Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe
Susana Mühlhause
Tel: 06181 9290-8341
E-Mail: s.muehlhause@hanau.ihk.de
Gepr. Handelsfachwirte
Gepr. Bilanzbuchhalter
Gepr. Industriemeister Metall/Elektro/Chemie

Samantha Kramer
Tel.: 06181 9290-8251
E-Mail: s.kramer@hanau.ihk.de
Gepr. Technische Fachwirte
Gepr. Wirtschaftsfachwirte
Gepr. Industriefachwirte

Erhalt des Zulassungsbescheides und Gebührenbescheides

Wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und der eingereichte Antrag korrekt und komplett ausgefüllt wurde, erhalten Sie von der IHK einen Bescheid. Für die Prüfung der Zulassung sowie zur Prüfungsanmeldung wird jeweils eine separate Gebühr nach dem zum Zeitpunkt der Zulassung, bzw. Anmeldung gültigen Gebührentarif fällig. Die Prüfungsgebühr zur Zulassung beträgt z. Zt. 110,- EUR, die auch bei Nichtzulassung gezahlt werden muss und die Anmeldegebühr beträgt 100,- EUR.
Wenn Sie sich also mit dem Antrag schon zu konkreten Prüfungsterminen anmelden, erhalten Sie bei Zulassung einen Gebührenbescheid in Höhe von 210,- EUR (Zulassungsgebühr + Anmeldegebühr). Sofern Sie zunächst nur die Zulassung prüfen und sich erst später zur Prüfung anmelden, erhalten Sie zwei separate Gebührenbescheide.
Für die Teilnahme an der Prüfung wird zusätzlich die jeweils gültige Prüfungsgebühr für die entsprechende Fortbildungsprüfung erhoben. Die Beträge finden Sie in unserem Gebührentarif und im Internet auf der jeweiligen Seite zur Fortbildungsprüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 161 KB).
Bitte beachten Sie hier unbedingt den Anmeldeschluss von 4 Monaten vor dem jeweiligen Prüfungstermin und die Tatsache, dass die Anmeldung zur Prüfung ausschließlich durch den Prüfungsteilnehmer selbst erfolgt! Die Anmeldung erfolgt also weder durch den Lehrgangsträger noch durch andere Personen wie Familienangehörige, Kollegen oder Vorgesetzte.
WICHTIG: Anmeldungen, die nach dem Anmeldeschluss eintreffen, können leider nicht berücksichtigt werden.

Verschieben von Prüfungsterminen/Rücktritt von der Prüfung

Ein Rücktritt von der Prüfung ist grundsätzlich vor Beginn der Prüfung möglich, muss aber in jedem Fall schriftlich vom Prüfungsteilnehmer selbst erklärt werden.
Bei einem Rücktritt vor der Prüfung berechnet die IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern folgende Gebühren:
Rücktritt bis sechs Wochen vor der Prüfung: 30 % der Prüfungsgebühr
Rücktritt später als sechs Wochen vor der Prüfung: 50 % der Prüfungsgebühr
Bei einer Nicht-Teilnahme ohne vorher schriftlich erklärten Rücktritt erhebt die IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern die volle Prüfungsgebühr.
WICHTIG: Bitte teilen Sie uns also umgehend mit, wenn Änderungen im geplanten Prüfungsablauf auftreten.