Aufzeichnung
E-Invoicing – die elektronische Rechnung kommt zum 1. Januar 2025
Zum 1. Januar 2025 sind in Deutschland ansässige Unternehmen verpflichtet für Inlandsumsätze an ebenfalls im Inland ansässige Unternehmen (B2B) elektronische Rechnungen zu erstellen. Eine elektronische Rechnung ist gegeben, wenn die Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. D.h. die Zusendung eines PDF per E-Mail ist keine elektronische Rechnung.
Programm
- Definition der E-Rechnung
- Welche Umsätze unterliegen der neuen Vorschrift und welche Ausnahmen gelten?
- Was erfordert die „obligatorische Empfangsbereitschaft“ ab 1.1.2025?
- Ab wann müssen Rechnungen bzw. Gutschriften als E-Rechnung ausgestellt werden?
- Welche Sanktionen drohen bei Missachtung der Vorschrift?
- Ausblick auf Real-Time-Reporting und E-Invoicing auf EU-Ebene
Hier sehen Sie den Video-Mitschnitt des Webinars vom 13. Juni 2024
Speaker
- Carsten Nesemann (Steuerberater, nesemann & grambeck)
- Viola Friedrichs (Team Steuer und Finanzpolitik)