Umweltpolitik
Luftreinhaltung in Hamburg
Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat im Juni 2017 die zweite Fortschreibung des Luftreinhalteplans beschlossen. Hierzu haben wir Stellung genommen.
Stellungnahme zum Luftreinhalteplan
Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat Anfang Mai 2017 einen Entwurf für die zweite Fortschreibung des Luftreinhalteplans aus dem Jahr 2004 vorgelegt. Wegen der anhaltenden Grenzwertüberschreitung für Stickstoffdioxid-Immissionen an den vier Hamburger Verkehrsmessstellen haben die EU und das Hamburger Verwaltungsgericht die Stadt Hamburg verpflichtet, „den derzeit gültigen Luftreinhalteplan so zu ändern, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung“ des Grenzwertes enthält.
Die Planung hat dabei laut Gericht unter Berücksichtigung der verschiedenen betroffenen öffentlichen und privaten Interessen so zu geschehen, dass das Ziel der Luftreinhaltung zu einem Ausgleich mit jenen Interessen zu bringen ist.
Der Luftreinhalteplan enthält daher zehn gesamtstädtische Maßnahmenpakete sowie zusätzlich lokale Einzelmaßnahmen für weitere Straßenabschnitte, für die trotzdem in 2020 gemäß Modellrechnung immer noch eine Grenzwertüberschreitung zu erwarten ist. Auf Basis der insgesamt 178 bei der Behörde für Umwelt und Energie abgegebenen Stellungnahmen ist der Entwurf angepasst und am 30. Juni 2017 fristgerecht beschlossen worden. Die zweite Fortschreibung des Luftreinhalteplans sowie weitere Informationen finden Sie hier.
Unsere Stellungnahme zu dem vorgelegten Entwurf ist in einem breit angelegten Prozess mit Haupt- und Ehrenamt erarbeitet worden. Wir haben den Luftreinhalteplan grundsätzlich begrüßt, aber an einigen Stellen Nachbesserungen gefordert. Die detaillierte Bewertung des Luftreinhalteplans ist unserer Stellungnahme (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 164 KB) zu entnehmen, die am 1. Juni von unserem Plenum beschlossen wurde.
Nicht nur in Hamburg, sondern in insgesamt