Umweltpolitik

Luftreinhaltung in Hamburg

Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat im Juni 2017 die zweite Fortschreibung des Luftreinhalteplans beschlossen. Hierzu haben wir Stellung genommen.

Stellungnahme zum Luftreinhalteplan

Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat Anfang Mai 2017 einen Entwurf für die zweite Fortschreibung des Luftreinhalteplans aus dem Jahr 2004 vorgelegt. Wegen der anhaltenden Grenzwertüberschreitung für Stickstoffdioxid-Immissionen an den vier Hamburger Verkehrsmessstellen haben die EU und das Hamburger Verwaltungsgericht die Stadt Hamburg verpflichtet, „den derzeit gültigen Luftreinhalteplan so zu ändern, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung“ des Grenzwertes enthält.
Die Planung hat dabei laut Gericht unter Berücksichtigung der verschiedenen betroffenen öffentlichen und privaten Interessen so zu geschehen, dass das Ziel der Luftreinhaltung zu einem Ausgleich mit jenen Interessen zu bringen ist.
Der Luftreinhalteplan enthält daher zehn gesamtstädtische Maßnahmenpakete sowie zusätzlich lokale Einzelmaßnahmen für weitere Straßenabschnitte, für die trotzdem in 2020 gemäß Modellrechnung immer noch eine Grenzwertüberschreitung zu erwarten ist. Auf Basis der insgesamt 178 bei der Behörde für Umwelt und Energie abgegebenen Stellungnahmen ist der Entwurf angepasst und am 30. Juni 2017 fristgerecht beschlossen worden. Die zweite Fortschreibung des Luftreinhalteplans sowie weitere Informationen finden Sie hier.
Unsere Stellungnahme zu dem vorgelegten Entwurf ist in einem breit angelegten Prozess mit Haupt- und Ehrenamt erarbeitet worden. Wir haben den Luftreinhalteplan grundsätzlich begrüßt, aber an einigen Stellen Nachbesserungen gefordert. Die detaillierte Bewertung des Luftreinhalteplans ist unserer Stellungnahme (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 164 KB) zu entnehmen, die am 1. Juni von unserem Plenum beschlossen wurde.

Faktenpapier Saubere Luft bis 2020

Nicht nur in Hamburg, sondern in insgesamt 70 deutschen Städten wurden im Jahr 2017 die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) überschritten. Aufgrund der Klagen von Umweltverbänden drohen hier Fahrverbote. Sie würden Millionen Dieselfahrzeugen in Deutschland die Fahrt in Städten verwehren. Um dies zu vermeiden, suchen Bund, Länder und Kommunen derzeit nach Lösungen, die Luftqualitätsstandards ohne Verkehrsbeschränkungen einzuhalten.
Die IHK-Organisation zeigt dazu in dem „Faktenpapier Saubere Luft bis 2020 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1057 KB)“ Lösungsmöglichkeiten auf, wie mit einer nachhaltigen Verbesserung von Verkehr und Mobilität in Städten Fahrverbote vermieden werden können. In dem Faktenpapier werden den Städten jeweils individuelle Maßnahmenbündel empfohlen, die auf die Bedingungen vor Ort abgestimmt sind.
Durch Verkehrsverstetigung, Nachrüstung oder Erneuerung öffentlicher Fahrzeugflotten, einem nachhaltigen Wirtschaftsverkehr, innovative Innenstadtlogistik-Konzepte, Investitionen in den Umweltverbund sowie die Umleitung von Verkehrsanteilen können sie die Grenzwerte bis zum Jahr 2020 erreichen.