Neubau Infrastruktur

Bundesautobahn A 20

Die Nord-West-Umfahrung Hamburgs mit einer festen Elbquerung bei Glückstadt setzt die "Ostseeautobahn", welche zwischen Bad Segeberg und der polnischen Grenze durchgängig befahrbar ist, nach Westen hin fort. Die ersten beiden Teilstrecken der westlichen Verlängerung zwischen Lübeck und Geschendorf sowie zwischen Geschendorf und Weede wurden bereits bis 2009 für den Verkehr freigegeben.

Bau der A 20

Nach der Wiedervereinigung Deutschlands und im Zuge der EU-Osterweiterung hat sich rund um die Ostsee eine bedeutende, maritim orientierte Wirtschaftsregion entwickelt, die mit der Öffnung zu Polen, den baltischen Staaten und Russland weitere Impulse erhalten hat. Durch diese Entwicklung sind auch die Transitverkehre in Norddeutschland stark gestiegen. Nicht zuletzt durch die Feste Fehmarnbeltquerung dürfte das Verkehrsaufkommen zukünftig weiter steigen.
Die Autobahn A 20 bietet die Möglichkeit, eine überregionale Umfahrung im Nordwesten von Hamburg zu schaffen und die Verkehrsströme in Norddeutschland neu zu ordnen. Verkehre zwischen den Niederlanden und Skandinavien können somit weiträumig um das bestehende Nadelöhr Hamburg vorbeigeführt werden. Zeitgleich werden die stark befahrenen Autobahnen A 1 und A 7 entlastet. Für die Anbindung des Hamburger Hafens ist die A 20 daher von großer Bedeutung.
Zudem kann die A 20 das bestehende Autobahnnetz optimieren, da sie die großen Fernverkehrsstraßen A 1, A 21, A 7, A 23, A 26, A 27, A 29 und A 28 verknüpft und das Autobahnnetz insgesamt flexibler macht. Dank der zusätzlichen Elbquerung kann die Trennwirkung der Elbe überwunden werden. Die Unterelbe-Region kann so zusammenwachsen und Fahrtzeiten können massiv verkürzt werden. Die A 20 bietet daher nicht nur eine Entlastungsfunktion für Hamburg, sondern sorgt auch dafür, dass Schleswig-Holstein und Niedersachsen besser miteinander verbunden werden.

Kampagne „A 20 – Das wird gut“

Um die Vorteile der A 20 nachvollziehbar und authentisch zu vermitteln, hat eine Initiative aus sieben Industrie- und Handelskammern die Kampagne „A 20 – Das wird gut“ entwickelt, um mit echten Botschaften, die Menschen vor Ort zu erreichen. Unterstützung gibt es von Unternehmen, Verbänden und Fördervereinen.

Veranstaltungsreihe “A20 – Mehr als eine Autobahn”

Gemeinsam mit der IHK Stade für den Elbe-Weser-Raum, der IHK Schleswig-Holstein, der Oldenburgischen IHK und der Handelskammer Bremen laden wir Sie herzlich zur digitalen Veranstaltungsreihe “A20 – Mehr als eine Autobahn” im Herbst 2023 ein. Darin möchten wir die verschiedenen Aspekte der A20 thematisieren und mit Entscheidungsträgern aus Politik, Wirtschaft und Verbänden, sowie mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch kommen. Die letzte Präsenz-Veranstaltung fand im Novemeber 2022 in Bad Segeberg statt. Abonnieren Sie gern unseren Veranstaltungs-Newsletter, wenn Sie den Termin nicht verpassen möchten.

Aktueller Planungsstand

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Das Bauvorhaben auf schleswig-holsteinischem Gebiet wurde in acht Abschnitte unterteilt. Die ersten beiden Teilstrecken zwischen Lübeck und Geschendorf sowie zwischen Geschendorf und Weede sind bereits für den Verkehr freigegeben. Die weitere Planung in Schleswig-Holstein verläuft nicht zuletzt durch eine hohe Betroffenheit von Flora und Fauna schleppend.
  • Für den dritten Abschnitt erging der Planfeststellungsbeschluss am 30. April 2012. Aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts ist der Beschluss jedoch nicht vollziehbar. Derzeit laufen zwei Fehlerheilungsverfahren. Da im Bereich Bad Segeberg nun leichte Verschwenkungen der Trasse vorgesehen sind, wurden umfangreiche Neuplanungen notwendig. Aktuell wird von einem Baustart frühestens im Jahr 2024 ausgegangen.
  • Für den Teilabschnitt 4 zwischen Wittenborn und dem Anschluss an die A 7 wurde der Planfeststellungsbeschluss ebenfalls beklagt. Auch in diesem Abschnitt läuft gegenwärtig ein Fehlerheilungsverfahren.
  • In den Teilabschnitten 5 und 6 zwischen den Autobahnen A 7 und A 23 wurden die Planungen nach einem mehrjährigen Planungsstopp wieder aufgenommen. Die Planfeststellungsverfahren werden voraussichtlich im Jahr 2023 eingeleitet.
  • Die Planungen für den Abschnitt 7 zwischen A 23 und Glückstadt stehen kurz vor dem Abschluss, hier läuft gegenwärtig ein Planänderungsverfahren. Für den achten Abschnitt, der die westliche Elbquerung umfasst, ist ein Planergänzungsbeschluss notwendig. Das Bundesverwaltungsgericht hatte in einem Urteil im Jahr 2016 den Planfeststellungsbeschluss für rechtswidrig erklärt, da die Europäische Wasserrahmenrichtlinie nicht ausreichend beachtet wurde. Der neue Planfeststellungsbeschluss liegt voraussichtlich 2023 vor.
  • Der neue Elbtunnel der A 20 (Teilabschnitt 8) ist durch eine juristische Verklammerung von der Baurechtschaffung auf anschließenden Teilabschnitten, sowohl in Niedersachsen als auch in Schleswig-Holstein, abhängig: Erst durch die parallele Eröffnung mehrerer Bauabschnitte ist eine Verkehrswirksamkeit gegeben, sodass mit dem Bau des Elbtunnels erst beginnen darf, wenn das Baurecht für die Folgeabschnitte vorliegt. Der Planfeststellungsbeschluss für den Elbtunnel wurde Anfang 2023 erteilt, dieser ist jedoch noch nicht rechtswirksam.
In Niedersachsen soll die A 20 am Autobahnkreuz Kehdingen mit der A 26 verknüpft werden. Ferner ist die Planung der A 20 in sieben Teilabschnitte unterteilt. Für diese Abschnitte laufen die Vorplanungen, bzw. die Planfeststellungsverfahren.
  • Am weitesten sind die Planungen in Niedersachsen im Abschnitt 1 fortgeschritten: Am 16. April 2018 erging der Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt Westerstede (A28) – Jaderberg (A29). Dieser wurde beklagt – die Klagen wurden im Mai 2022 vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig verhandelt. Am 07.07.2022 verkündete das BVerwG, dass der zu­grun­de­lie­gen­de Plan­fest­stel­lungs­be­schluss aufgrund der Klage eines Um­welt­ver­ban­des rechts­wid­rig und nicht voll­zieh­bar sei..
Zur Beschleunigung des Weiterbaus der A 20 auf schleswig-holsteinischem Gebiet hat sich die Landesregierung in Kiel im Dezember 2017 entschieden, die Projektgesellschaft DEGES mit dem Projekt A 20 zu beauftragen.
Ab dem 1. Januar 2021 ist die Autobahn GmbH des Bundes für die Realisierung der A 20 in Niedersachsen zuständig. Weitere Informationen zum aktuellen Planungsstand der A 20 finden Sie auf der Projektseite der Autobahn GmbH, NL Nord.

Position der Handelskammer Hamburg

Die Handelskammer Hamburg sieht in der A 20 eine notwendige Hinterlandanbindung für den Hamburger Hafen, sowie eine große Entlastungsmöglichkeit für die hochbelasteten bestehenden Elbquerungen A 1 und A 7. Daher begrüßt sie die zügige Realisierung der Küstenautobahn A 20 und setzt sich gemeinsam mit den weiteren IHKs entlang der geplanten Achse der A 20 für deren rasche Realisierung ein.
“Damit wir die Wirtschaft in der Metropolregion Hamburg zukunftsfähig ausrichten können, brauchen wir eine funktionierende Infrastruktur. Die aktuellen Verkehrsverbindungen reichen nicht aus und gerade die Elbquerungen erweisen sich als überregionaler Flaschenhals. Wir fordern die Politik daher auf, zusätzliche Planungskapazitäten und Finanzmittel für den Erhalt und den Ausbau unserer Infrastruktur zur Verfügung zu stellen, damit die Trennwirkung der Elbe endlich überwunden werden kann. Die Hamburger Wirtschaft benötigt dringend die A 20, die A 21 und in der Verlängerung die A 39 sowie zusätzliche Schienenkapazitäten im Knoten Hamburg, um Personen- und Hafenhinterlandverkehre zuverlässig abwickeln zu können..”
Dr. Malte Heyne, Hauptgeschäftsführer der Handelskammer Hamburg, in einem Pressestatement am 01.07.2022.