Infrastruktur und Hafen
Verkehr und Mobilität europaweit ausbauen und modernisieren
Hamburger Unternehmen sind im europäischen Binnenmarkt auf ein leistungsfähiges transeuropäisches Verkehrssystem (TEN-V) angewiesen. Die geplante Fertigstellung des TEN-V-Kernnetzes bis 2030 bzw. des Gesamtnetzes bis 2050 ist daher von zentraler Bedeutung für die europäische Verkehrsinfrastruktur. Drei der sechs deutschen TEN-V-Kernnetzkorridore verlaufen durch das Logistikdrehkreuz Norddeutschland. Der bedarfsgerechte Ausbau der großen Verkehrsachsen und der Seehafenhinterlandanbindungen, sowie die Erhöhung der Netzresilienz sind für die Handelsdrehscheibe Hamburg existenziell. Dabei sind die Zielsetzungen des TEN-V-Netzes weitgehend identisch mit denen des aktuellen Bundesverkehrswegeplans 2030.
Europäische Verkehrsinfrastrukturprojekte müssen in Norddeutschland schnell realisiert werden. Wichtige Projekte des Bundesverkehrswegeplans sollten in die TEN-V-Korridore integriert werden.
Infrastrukturprojekte beschleunigen – EU-Gesetzgebung anpassen
Die Ursache dafür, dass wichtige Infrastrukturvorhaben nicht schnell genug voran gehen, liegt unter anderem in im europäischen Recht verankerten umfangreichen Möglichkeiten, gegen geplante Vorhaben behördlich und gerichtlich vorzugehen.
Zudem werden Infrastrukturprojekte oft mit Problemen des Artenschutzes konfrontiert. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie, umfasst viele geschützte Arten. Sehr eng ausgelegte Umweltrichtlinien der EU tragen häufig zur inhaltlichen Komplexität bei der Planung und Genehmigung von Infrastrukturprojekten bei.
Die EU-Gesetzgebung muss dahingehend angepasst werden, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich verkürzt werden. Vor diesem Hintergrund gilt es, einschlägige Verordnungen und Richtlinien anzupassen, damit Projekte des Vordringlichen Bedarfs in den Mitgliedstaaten schneller umgesetzt werden können.Zudem muss insbesondere die FFH-Richtlinie regelmäßig anhand von wissenschaftlichen Kriterien überarbeitet, sowie mögliche Spielräume bei der Genehmigung von entsprechenden Infrastrukturprojekten genutzt werden.
Europäische Hafenstrategie: auf faire Wettbewerbsbedingungen achten
Aktuell erarbeitet das Europäische Parlament einen Initiativbericht für eine Europäische Hafenstrategie. Darin wird die EU-Kommission aufgefordert, einen Vorschlag für eine Europäische Hafenstrategie vorzulegen. Vor diesem Hintergrund wird diskutiert, wie die globale Wettbewerbsfähigkeit der EU-Häfen und die Kontrolle von Investitionen aus Drittstaaten gesichert werden können. Hierbei verengt sich die Diskussion aber aktuell zu stark auf den Einstieg von möglichen Investoren. Dabei gibt es auf europäischer Ebene bereits effektive Instrumente zur Investitionskontrolle.
Eine EU-Hafenstrategie muss Maßnahmen im Blick haben, die die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Hafensystems insgesamt erhöhen.Die Priorität einer europäischen Hafenstrategie sollte auf infrastrukturellen Maßnahmen für die Modernisierung der europäischen Häfen liegen. So braucht es beispielsweise eine stärkere Förderung der Seehäfen mit Mitteln aus der Verordnung Connecting Europe Facility (CEF). Gleichzeitig muss die EU auf einen fairen Wettbewerb der EU-Häfen untereinander (Level Playing Field) und eine möglichst faire Verteilung der CEF-Mittel achten. Zugleich gilt es, die Souveränität der Häfen zu erhalten, um Sicherheitsrisiken zu vermeiden.
EU-ETS im Seeverkehr und FuelEU Maritime effizient implementieren
Mit der Einbeziehung des Seeverkehrs in den europäischen Emissionshandel (EU-ETS) und der FuelEU Maritime zur Förderung kohlenstoffarmer Treibstoffe wurden im Jahr 2023 die zwei relevantesten Instrumentarien zur Emissionsreduktion in der Schifffahrt auf europäischer Ebene verabschiedet. Beide Maßnahmen werden in den kommenden zwei Jahren in Kraft treten. Ein besonderes Augenmerk muss jetzt auf der Implementierung der Regularien liegen.
Von besonderer Bedeutung sind die Implementierungsrechtsakte zur Vermeidung von Emissionsverlagerung. Hier geht es um die Konstellation, in denen bei Fahrten von Drittländern in die EU (extra-EU) bewusst ein Zwischenstopp in einem Hafen der EU-Nachbarschaft (z. B. Marokko) eingelegt wird, um die Strecke zum oder vom nächstgelegenen Drittstaatshafen, die dem Emissionshandel nur zur Hälfte unterliegen wird, zu verkürzen. Um diese auch als evasive port calls bezeichnete Praktik zu unterbinden, sollen Drittstaatshäfen die nahe der EU liegen und häufig zum Umladen von Containern genutzt werden (sogenanntes Transshipment) nicht als Drittstaatshäfen gelten.
Die Implementierungsrechtsakte müssen weitere Wettbewerbsnachteile für Europäische Häfen und die Verlagerung von Warenströmen verhindern.