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Lkw-Maut in Deutschland

Für wen und wo gilt die Lkw-Maut?

Die Lkw-Maut gilt auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen für alle in- und ausländischen Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen ab 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht (zGG), die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder hierfür eingesetzt werden. Das mautpflichtige Streckennetz kann im Internet unter www.mauttabelle.de eingesehen werden.
Am 1. Juli 2018 wurde die Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen ausgeweitet. Mit der Erweiterung wuchs das Mautnetz von rund 15.000 auf rund 52.000 Kilometer. Von der Ausweitung sind nach Schätzungen der Betreibergesellschaft Toll Collect rund 30.000 Unternehmen mit ca. 140.000 Fahrzeugen neu betroffen.

Welche Ausnahmen gibt es? 

Maut ist nicht zu entrichten bei Verwendung folgender Fahrzeuge:
  • Kraftomnibusse,
  • Fahrzeuge der Streitkräfte, der Polizeibehörden, des Zivil- und Katastrophenschutzes, der Feuerwehr und anderer Notdienste sowie Fahrzeuge des Bundes,
  • Fahrzeuge, die ausschließlich für den Straßenunterhaltungs- und Straßenbetriebsdienst einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst genutzt werden,
  • Fahrzeuge, die ausschließlich für Zwecke des Schausteller- und Zirkusgewerbes eingesetzt werden,
  • Fahrzeuge, die von gemeinnützigen oder mildtätigen Organisationen für den Transport von humanitären Hilfsgütern, die zur Linderung einer Notlage dienen, eingesetzt werden.
Voraussetzung für die Mautbefreiung ist, dass die Fahrzeuge als für die dort genannten Zwecke bestimmt erkennbar sind. Im Fall von Fahrzeugkombinationen ist das Motorfahrzeug für die Mautbefreiung der Kombination maßgebend.

Wie hoch ist die LKW-Maut und wie wird sie erhoben?

Die Höhe der Maut hängt ab von
  • der auf mautpflichtigen Straßenabschnitten zurückgelegten Strecke,
  • der Anzahl der Achsen des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination und
  • der Emissionsklasse des Fahrzeugs.
Seit dem 1. Januar 2019 gelten folgende Mautsätze. Informationen zu den Schadstoffklassen finden Sie im Leitfaden zur Ermittlung der Schadstoffklassen des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG).
Die Erhebung der Lkw-Maut kann erfolgen:
  • automatisch über eine On-Board-Unit im Lkw,
  • durch Einbuchung im Internet oder mittels einer Buchung an einem Mautstellenterminal.
Bisher musste man sich als Nutzer mit seinem Lkw bzw. mit mehreren Lkw bei der Betreibergesellschaft „Toll Collect GmbH" registrieren lassen, um am automatischen Erhebungssystem teilnehmen oder die Einbuchung über das Internet nutzen zu können. Seit dem 18. Dezember 2017 ermöglicht ein neues Online-Verfahren die Einbuchung auch für nicht registrierte Kunden. Die alten Zugangsdaten sind mit der Umstellung nicht mehr gültig. Seit Februar 2018 steht eine App zur Einbuchung über Smartphone und Tablet zur Verfügung.
Das automatische Verfahren mit einer On-Board Unit hat den Vorteil, dass es ohne Fahrtunterbrechung jeden Autobahnabschnitt selbstständig erkennt und bemautet. Auf diese Weise ist eine Änderung der Fahrtstrecke mit keinem zusätzlichen Aufwand verbunden. Eine Pflicht zur Teilnahme am automatischen Erhebungssystem besteht allerdings nicht. Seit Oktober 2017 werden die rund 1,2 Millionen in Lkw verbauten On-Board Units für die automatische Mauterhebung schrittweise von der dezentralen auf eine zentrale Mauterhebung umgestellt. Bereits eingebaute On-Board Units können weiter verwendet werden, ohne dass die Fahrzeuge in die Werkstatt müssen. Sichtbar wird die Umstellung durch eine neue Anzeige auf der On-Board Unit. Es erscheinen die Achsenzahl, das Gewicht und die Angabe, ob der Lkw in Deutschland oder Österreich unterwegs ist. Die Anzeige des Mautbetrags entfällt. Über das grüne LED wird dem Fahrer die korrekte Mauterhebung signalisiert.  
Ausführliche Informationen zur Mauterhebung finden Sie auf der Homepage von Toll Collect.

Was passiert mit der Vignette? 

In Deutschland werden keine Vignetten mehr benötigt. In Luxemburg, den Niederlanden,  Schweden und Dänemark behält die Vignette weiterhin ihre Gültigkeit. Eine Liste mit Ausgabestellen für diese Vignetten finden Sie unter der Internetadresse www.ages.de