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European Green Deal
Die Europäische Kommission hat im Dezember 2019 mit dem "Green Deal" ein weitreichendes Programm für mehr Klima- und Umweltschutz in der EU vorgelegt und auch der deutschen Wirtschaft ist Nachhaltigkeit ebenfalls ein wichtiges Anliegen. Doch ob sich aus diesen umfassenden Zielen und Vorgaben – wie von der EU-Kommission versprochen – eine Wachstumsstrategie für die deutschen und europäischen Unternehmen ergibt, hängt ganz entscheidend von der konkreten Umsetzung des Maßnahmenbündels ab.
Im Zentrum des europäischen „Green Deal“ stehen die Ziele, die EU bis zum Jahr 2050 zum ersten treibhausgasneutralen Staatenbund zu machen, die Schadstoffemissionen deutlich zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft in Europa weiter zu fördern. Treibhausgasneutralität bedeutet hierbei, dass die Emissionen von CO2 und anderer Treibhausgase bis Mitte des Jahrhunderts massiv gesenkt werden. Die wenigen unvermeidbaren Emissionen werden durch Entnahmen von CO2 aus der Atmosphäre ausgeglichen. Unter dem Strich emittiert Europa somit keine Treibhausgase mehr.
Erreicht werden soll die Treibhausgasneutralität durch verschiedenste Maßnahmen zum Beispiel in den Bereichen Energie, Verkehr und und Verpackungen/Textilien.
Mehr Details und die vollständige Fassung des europäischen “Green Deals” finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission.
Energie
Im Bereich “Energie” liegt der Schwerpunkt auf der Energiewende hin zu erneuerbaren Energien. Für den Wandel hin zu erneuerbaren Energien sollen bestehende EU-Gesetze zur Energieeffizienz und zum Ausbau erneuerbarer Energien teilweise angepasst oder ergänzt werden. Langfristig soll vor allem das produzierende Gewerbe nur noch mit erneuerbaren Energiequellen arbeiten, weshalb die EU stark auf den Ausbau der Energiegewinnung setzt. Im kommenden Jahr strebt die EU-Kommission zum Beispiel eine "Offshore-Initiative" an, um mehr Windkrafträder in europäischen Küstengebieten zu errichten.
Verkehr
Die EU will die E-Mobilität weiter vorantreiben und dafür bis 2025 mindestens eine Million Ladestationen für E-Autos errichten. Weiterhin soll der Flugverkehr eingedämmt werden, wofür der Vizepräsident der EU-Kommission, Frans Timmermans, eine Kerosinsteuer ins Spiel gebracht hat. Neben dem Flugverkehr, sieht der "Green Deal" auch im Schiffsverkehr strengere Regeln vor. Der Emmissionshandel soll künftig auch für die Schifffahrtsbranche gelten, sodass für den CO2 Austoß entsprechende Rechte der Firmen gekauft werden müssen. Zudem könnte ebenfalls die Einfahrt in europäische Häfen an den Treibhausgasaustoß gekoppelt werden und somit künftig Schiffen bei zu hohen Emissionen die Einfahrt in europäische Häfen verboten werden.
Verpackungen und Textilien
Im Bereich der Textilien plant die EU-Kommission in den kommenden Monaten als Teil des Green Deal die Vorlage einer Nachhaltigkeitsstrategie. Hierin sollen nach Angaben von Umweltkommissar Sinkevicius vor allem die Umweltauswirkungen des Sektors - wie u.a. der Abrieb bzw. Freisetzung von Mikroplastik - adressiert werden. Ebenfalls plant die EU-Kommission hierzu offenbar die Einführung einer verbindlichen Sorgfaltspflichtprüfung für Unternehmen sowie die Einführung einer Allianz zwischen Politik und Wirtschaft. Die EU-Kommission evaluiert derzeit die bestehenden Regelungen im Verpackungsbereich. Joanna Drake, stellvertretende Generaldirektorin in der DG Environment, betonte im Rahmen einer digitalen Veranstaltung von POLITICO, die EU müsse starker dafür sorgen, dass Verpackungen besser wiederverwertbar oder wiederverwendbar gestaltet werden, um die Ziele des Aktionsplans Kreislaufwirtschaft zu erreichen. Die EU-Kommission will dazu laut Drake im Herbst dieses Jahres neue Kriterien und Vorschläge zur Überarbeitung der so genannten essentiel requirements der Verpackungsrichtlinie vorlegen. Der DIHK wird sich an einer bezüglichen Konsultation der EU-Kommission beteiligen.
Mit der Zielsetzung der Treibhausgasneutralität steigert die EU ihre Klimaschutzambition massiv, was sich auf die deutsche Wirtschaft stark auswirken wird. Die sogenannte Nullschadstoff-Ambition der EU-Kommission oder das Ziel einer weltweiten Vorreiterrolle im Bereich der Kreislaufwirtschaft dürften ebenfalls erhebliche Konsequenzen für die Unternehmen haben, denn viele der zahlreichen Instrumente und Regelwerke, die im Rahmen des Green Deal fortentwickelt und zum Teil neu eingeführt werden sollen, betreffen die Betriebe direkt, etwa der Europäische Emissionshandel oder die Flottengrenzwerte für Autos und leichte Nutzfahrzeuge.Zur Mitteilung der EU-Kommission zum europäischen „Green Deal“ hat der DIHK im Juni 2020 eine detaillierte Bewertung abgegeben: DIHK Stellungnahme Green Deal der EU (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 299 KB)