Erlaubnis- und Registrierungsverfahren
Die Vermittlung von Finanzanlagen sowie die Beratung dazu ist ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Finanzanlagenvermittler und -berater bedürfen einer Erlaubnis nach § 34 f GewO. Wir informieren Sie über die Erlaubnispflicht sowie die Registrierung im öffentlichen Vermittlerregister.