Unternehmensnachfolge

Unternehmen übernehmen - Angebote

Orientierung

In der Erst- und Einstiegsberatung erhalten Sie erste Informationen zur Selbständigkeit bzw. über Veranstaltungsangebote. Bedenken Sie, dass eventuell auch eine Gewerbeummeldung notwendig ist. Auch diese können Sie im Service Center vornehmen.

Vertiefende Beratung

Haben Sie schon ein konkretes Unternehmen, welches Sie übernehmen wollen, sprechen Sie gerne in unser einstündigen Nachfolgeberatung mit Berater:innen unserer Handelskammer und externen Fachleuten alle grundlegenden Aspekte der Unternehmensübernahme an. Ob Unternehmenswert, Steuer- und andere rechtliche Fragen oder Aspekte der Finanzierung - alle wichtigen Themen können im Beratungsgespräch eine Rolle spielen. Es soll vor allem um eine Orientierung für den anstehenden Prozess gehen.

Terminvereinbarung

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Hier erhalten Sie erste Tipps, was bei einer Übernahme zu beachten ist, Checklisten sowie eine Orientierung zur Kaufpreisfindung.
Fragen, die Sie sich im Rahmen einer Übernahme stellen sollten, sind:
  • Müssen Sie im Rahmen der Übernahme Modernisierungen bzw. Veränderungen vornehmen oder zusätzlich Investitionen tätigen?
  • Stimmt die Basis des zu übernehmenden Betriebs (Erträge, Kunden- und Lieferantenstrukturen, Wettbewerbssituation)?
  • Ist das Produkt oder die Dienstleistung noch markt- bzw. zukunftsfähig?
  • Wie ermittle ich einen Kaufpreis und wie soll die Übernahme finanziert werden?

Gründen mit Expertenwissen

Ist die Übernahme dann konkret und Sie benötigen externen Kapitalbedarf, müssen Sie auch bei der Übernahme einen Businessplan schreiben. Nutzen Sie hierfür unser kostenloses Tool der Unternehmenswerkstatt Hamburg.
Die Unternehmenswerkstatt unterstützt Sie bei der Planung und Umsetzung Ihrer Unternehmensgründung - neutral, vertraulich und kostenlos.
Hier können Sie Ihre Übernahme und Existenzgründung erfolgreich umsetzen. Registrieren Sie sich und nutzen Sie alle Vorteile:
  • Entwickeln Sie Ihren Businessplan und Finanzierungsplan.
  • Speichern Sie Ergebnisse im geschützten Bereich Ihrer Unternehmenswerkstatt.
  • Nutzen Sie Ihren persönlichen Online-Tutor für Fragen.
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Nexxt-Change-Unternehmensbörse

Sind Sie noch auf der Suche nach einem geeigneten Betrieb? Die Suche nach dem "richtigen" Unternehmen ist hierbei oft ein schwieriges Unterfangen. Häufig wissen die Gründer nicht, welche Möglichkeiten zur Suche zur Verfügung stehen und wie dann entsprechend Kontakt aufgenommen werden kann. Auch hierzu beraten wir Sie gern.
Mit Unterstützung der Nexxt-Change-Unternehmensbörse (eine Gemeinschaftsinitiative der Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, der KfW-Mittelstandsbank und des Wirtschaftsministeriums) können Sie nach geeigneten Betrieben suchen.
In dieser bundesweit größten Unternehmensbörse werden alle regionalen Angebote zusammengeführt und veröffentlicht.
Möchten Sie ein Unternehmensgesuch oder ein Unternehmensangebot aufgeben, füllen Sie bitte online auf der Homepage der Nexxt-Change den Erfassungsbogen aus.
Tipp: Für alle Übernehmer, die sich mit der Nachfolge eines Betriebes befassen, bietet die Handelskammer Hamburg vielfältige Informationen an.

Checkliste für Junior-Unternehmer

Vor einer Übernahme ist eine eingehende Prüfung des zu übernehmenden Betriebs notwendig. Hierbei sollten folgende Fragen berücksichtigt werden: Wie hat sich das Unternehmen in den letzten fünf Jahren in Bezug auf Umsatz, Kapitalstruktur, Rentabilität, Kundenstruktur und Konkurrenzsituation entwickelt?

Unternehmenswert ermitteln

Die Einigung auf einen Kaufpreis stellt eine der größten Hürden der Unternehmensnachfolge dar. So möchte der Übergeber einen möglichst hohen Kaufpreis erzielen, welcher sich neben den Sach- und Ertragswerten auch aus der vielen Arbeit ergibt, die er sein gesamtes Unternehmerleben lang investiert hat. Der Käufer hingegen möchte einen möglichst kleinen Betrag zahlen. So müssen Zins- und Tilgungsdienst für die Finanzierung des Kaufpreises gezahlt werden und weiterhin Liquidität für die Erweiterung des Unternehmens verfügbar sein.
In der Praxis existieren unterschiedliche Bewertungsmethoden die jedoch alle zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Somit ist klar: DEN objektiven Unternehmenswert gibt es nicht. Die Bewertungsmethoden geben lediglich Anhaltspunkte, die einer Kaufpreisverhandlung dienen. Letztlich bleibt es Käufer und Verkäufer überlassen, sich auf einen Kaufpreis zu einigen.
Darüber hinaus ist die Finanzierung zwar zunächst eine Sache beider Parteien. Dennoch spielen andere Akteure ebenfalls eine Rolle. Bei einer externen Finanzierung wird auch die Bank entscheiden, ob sie die Investition gerechtfertigt findet. Im Falle einer Scheidung wird die Gegenpartei ihre persönlichen Absichten zugrunde legen. Auch Familienangehörige, Finanzamt und Berater haben ihre eigenen Vorstellungen vom Wert eines Unternehmens.
Wird ein Kaufpreis zu hoch angesetzt, stellt er eine doppelte Gefahr für das Unternehmen dar.
  • Einmal wird es schwierig sein, einen Nachfolger zu finden, der bereit und in der Lage ist, den hohen Kaufpreis zu zahlen.
  • Zum anderen besteht die Gefahr, dass sich der Existenzgründer bei einem überhöhten Kaufpreis und den damit verbundenen Finanzierungskosten wirtschaftlich übernimmt bzw. die Kapitaldienstfähigkeit des Unternehmens überschritten wird. Damit wäre der Bestand des Unternehmens in Gefahr.
Gleichwohl gibt es anerkannte Möglichkeiten einen Firmenwert zu ermitteln. Dieser Wert kann zumindest als Anhaltspunkt für die Beratungen dienen.
Die wichtigsten Bewertungsmethoden sind
  • das Ertragswertverfahren
  • die Substanzwertmethode
  • das Vergleichswertverfahren
  • die Multiplikatorenmethode
  • sowie Unter- und Kombinationsmethoden der genannten Verfahren.
Keine dieser Methoden kann als richtig oder falsch bezeichnet werden. In der Praxis wird meistens der Ertragswert zugrunde gelegt.
Eine gute Möglichkeit zur eigenen ersten Orientierung für den Unternehmenswert ist der kostenfreie Unternehmenswertrechner unserer Unternehmenswerkstatt Deutschland. Durch Veränderungen der Variablen lassen sich gut die Faktoren erkennen, die den Wert beeinflussen können. In jedem Fall kann dieser Wert nur ein Anhaltspunkt für Sie sein und entspricht nahezu nie dem Preis, den Sie letztlich bekommen können.
Zur unabhängigen Unternehmensbewertung empfiehlt es sich, einen spezialisierten Unternehmensberater oder Sachverständigen zu beauftragen. Dieser erstellt ein neutrales Wertgutachten, das als Grundlage einer Kaufpreisverhandlung zwischen Käufer und Verkäufer dient. Wichtig bei der Auswahl externer Berater ist sowohl deren Erfahrung im Bereich der Unternehmensbewertungen, als auch die Kenntnis über Markt- und Branchensituation des zu bewertenden Unternehmens.

Unternehmensübertragung

Im Folgenden werden die Gestaltungsmöglichkeiten der Übergabe beschrieben. Die unterschiedlichen Varianten und deren Konsequenzen sollten mit dem Unternehmensberater, dem Steuerberater, dem Rechtsanwalt und der Familie diskutiert werden.

1. Familieninterne Nachfolge oder externe Nachfolgeregelung?

Es ist naheliegend, bei der Übergabe des Unternehmens zunächst an ein Familienmitglied zu denken. Um den klassischen Generationskonflikt zu vermeiden, sind hierzu eine gründliche Information und das gemeinsame offene Gespräch aller Familienmitglieder notwendig.
In jedem Fall empfehlen wir unsere Stabwechselberatung in Anspruch zu nehmen.
Die folgenden Formen für eine Nachfolgeregelung können sowohl bei familieninternen als auch bei externen Lösungen angewendet werden:
  • Verkauf gegen Einmalzahlung
  • Verkauf gegen wiederkehrende Leistungen wie z.B. Rente, Raten oder dauernde Lasten
  • Unternehmensnachfolge im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge
  • Schrittweise Übertragung auf Familienmitglieder durch Gründung einer Personen- oder Kapitalgesellschaft
TIPP: Als Nachfolger sollten Sie schon bald nach Eintritt in das Familienunternehmen eigene Verantwortungsbereiche übernehmen und diese stetig erweitern! Es ist unabdingbar, dass Sie als eigenständiger zukünftiger Chef wahrgenommen werden! Nur dann werden Sie auch das Vertrauen der Mitarbeiter und Geschäftspartner gewinnen!

2. Verkauf

Die Veräußerung eines Unternehmens ist eine umfangreiche Aufgabe. Daher ist es nötig, den Unternehmensverkauf strategisch vorzubereiten. Je besser ein Unternehmen organisiert und strukturiert ist, desto leichter lässt es sich verkaufen. Die Vorbereitungen erfordern Zeit. Defizite bei den Vorbereitungen schwächen die Verhandlungsposition und wirken sich negativ auf den Verkaufspreis aus. Verkaufszeitpunkt und Verkaufsgrund sind entscheidende Faktoren für den zu erzielenden Verkaufspreis.
Nach einem persönlichen Gespräch können wir Ihnen eine Mustervorlage für eine Vertraulichkeitserklärung sowie eine Due Diligence anbieten.
Im Folgenden werden einige Formen des Verkaufs dargestellt.
Verkauf gegen Einmalzahlung
Das Unternehmen wird gegen eine einmalige Zahlung an einen Nachfolger verkauft. Bei dieser Variante ist der Verkäufer nicht von dem unternehmerischen Geschick des Nachfolgers abhängig, der Käufer hat ab sofort freie Verfügungsgewalt.
Verkauf gegen wiederkehrende Leistungen
Der Nachfolger zahlt den vereinbarten Kaufpreis nicht in einem Betrag. Vielmehr wird der Kaufpreis auf Basis von Rente, Raten oder einer dauernden Last über einen längeren Zeitraum entrichtet. Der Vorteil für den Käufer besteht darin, dass er gegebenenfalls nicht auf eine Fremdfinanzierung angewiesen ist. Nachteilig dabei ist, dass der Verkäufer vom Erfolg seines Nachfolgers abhängig ist. Wiederkehrende Leistungen lassen sich aber z.B. auch mit einer Hypothek absichern.
  • Beim Verkauf eines Betriebes gegen eine Rente wird zwischen der betrieblichen Veräußerungsrente und der betrieblichen Versorgungsrente unterschieden. Eine Veräußerungsrente liegt vor, wenn die Rente eine angemessene Gegenleistung für das übertragende Unternehmen darstellt. Dient die Rente hingegen in erster Linie dazu, den Lebensunterhalt des ausscheidenden Unternehmers zu sichern, spricht man von einer betrieblichen Versorgungsrente. Beide Formen können als Leibrente (Laufzeit hängt vom Leben einer oder mehrerer Personen ab) oder Zeitrente (feste Laufzeit) gestaltet werden.
  • Bei einer Ratenzahlung handelt es sich um eine Aufteilung des Kaufpreises, die dem Nachfolger die Finanzierung erleichtert. Die Zahlungen erstrecken sich über einen im Voraus eindeutig festgelegten Zeitraum.
  • Eine dauernde Last besteht aus wiederkehrenden Aufwendungen über einen Mindestzeitraum von zehn Jahren. Dauernde Lasten unterscheiden sich von Renten insbesondere dadurch, dass sie keine gleichmäßigen oder gleichbleibenden Leistungen voraussetzen. Sie können sich z.B. an der Umsatzhöhe des Unternehmens oder an den Lebenshaltungskosten des Verkäufers orientieren.
  • Schrittweise Übertragung durch Gründung einer Personen- oder Kapitalgesellschaft
Die schrittweise Übertragung eines Unternehmens an Familienmitglieder oder familienexterne Personen kann auch durch die Gründung einer Personen- oder Kapitalgesellschaft erfolgen. Dies hat den Vorteil, dass die Übergabe in Etappen erfolgen kann. Der Nachfolger wird am Betrieb beteiligt und somit zum Mitgesellschafter.

3. Verpachtung

In allen Fällen der Veräußerung des Unternehmens und auch im Fall der Schenkung geht das Eigentum an den Nachfolger über. Ist der Unternehmer nicht oder noch nicht bereit, diesen Schritt zu gehen, besteht die Möglichkeit, das Unternehmen zu verpachten. Dem Unternehmer können somit laufende Einnahmen gesichert werden.

4. Vermietung

Bei einer Vermietung werden dem Nachfolger in der Regel lediglich die Betriebsräume zur Nutzung gegen Entgelt überlassen. Im Unterschied zur Verpachtung kauft der Nachfolger in diesem Fall beispielsweise die Einrichtung und die Maschinen. Dies bedeutet aber im steuerlichen Sinne eine Unternehmensaufgabe mit der Konsequenz, dass die stillen Reserven aufgelöst und versteuert werden müssen.

5. Management-Buy-Out (MBO)

Wenn kein Nachfolger innerhalb der Familie gefunden wird, besteht die Möglichkeit, das Unternehmen an das eigene Management zu veräußern. Vorteil: Der neue Eigentümer kennt sich bestens im Unternehmen aus. Dies kann die Verkaufsverhandlungen erleichtern und auch das Risiko späterer Inanspruchnahme (z.B. wegen Mängelgewährleistung oder Täuschung) deutlich reduzieren. Nachteil: Durch "Betriebsblindheit" sind weniger Innovationen im Unternehmen zu erwarten.

6. Management-Buy-In (MBI)

Wenn ein Unternehmen von externen Managern übernommen wird, spricht man von einem Management-Buy-In. Vorteil: Mit dem neuen Eigentümer kommen neue Impulse in das Unternehmen. Nachteil: Die Einarbeitungszeit ist länger. Möglich ist auch eine Mischform aus Management-Buy-Out und -Buy-In. Dies kann zum Beispiel dann sinnvoll sein, wenn die internen Manager allein nicht genügend Kapital aufbringen können.

7. Stiftung

Besteht der Wunsch, das Unternehmen unabhängig von den Nachkommen zu erhalten, eignet sich dafür die Gründung einer Stiftung. Das Besondere an einer Stiftung ist, dass sie keinen Eigentümer oder Gesellschafter benötigt. Die Stiftung gehört sich sozusagen selbst. Ihre rechtliche Selbständigkeit ist in den §§ 80 - 88 des Bürgerlichen Gesetzbuches definiert. Charakteristisch dabei ist die juristische Trennung des Stiftungsvermögens vom Stifter und dessen Nachkommen. Die Erben sind von der Unternehmensnachfolge ausgeschlossen, also praktisch "enterbt". Das Unternehmen zerfällt nicht in einzelne Erbteile, sondern bleibt durch die Stiftung erhalten. Die Stiftung ist eine vielfältig ausgestaltbare Rechtsform. Das Gesetz schreibt nur sehr wenig Zwingendes vor.
Eine Form der Stiftung ist die sogenannte Doppelstiftung, eine Kombination aus einer gemeinnützigen Stiftung und einer Familienstiftung. Bei der Doppelstiftung behalten Sie das Sagen, können aber Ihre Erbschaft- und Vermögensteuer minimieren.

8. Gründung einer Mitarbeiter-Genossenschaft

Dort, wo sich Mitarbeiter entschließen gemeinsam den Betrieb zu übernehmen, kann die Gründung einer Genossenschaft eine gute Alternative zur Gründung einer GmbH sein. Die Vorteile liegen in der gemeinsamen Verantwortungsstruktur und Kapitalverteilung für die einzelnen Mitarbeiter. Voraussetzung ist allerdings, dass es einen guten Zusammenhalt in der Belegschaft gibt und genügend Personen, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen.

9. Gang an die Börse (Going Public)

Bei der Regelung der Nachfolge und zur Erleichterung der Suche nach einem geeigneten Nachfolger kann es sinnvoll sein, die Einheit von Kapitaleigner und Geschäftsführung aufzulösen. Eine Möglichkeit hierzu ist, das Unternehmen in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln. Die Börseneinführung eines Unternehmens ist jedoch an Mindestvoraussetzungen geknüpft.

Erfolgsbeispiele zur Unternehmensnachfolge

Eine 2010 erschienene Studie des Bonner Instituts für Mittelstandsforschung geht davon aus, dass allein bis zum Jahr 2018 für fast 4.500 werthaltige Hamburger Inhaber- und Familienunternehmen ihre Unternehmensnachfolge klären müssen. Diese Unternehmen stehen nicht nur für erhebliche Wertschöpfung, sondern auch für rund 53.000 Beschäftigte.
Der Erhalt dieser Unternehmen über die derzeit aktive Unternehmergeneration hinaus ist für unsere Stadt eine wichtige Herausforderung, denn Inhaber- und Familienunternehmen tragen zur Wirtschaftsleistung des Mittelstands entscheidend bei. Darüber hinaus stehen viele Familienunternehmen in vorbildlicher Weise für "klassische "Mittelstandstugenden" wie
  • Standortverbundenheit,
  • nachhaltiges Management und
  • enge Bindung zwischen Unternehmen und Beschäftigten.
All dies hat für Hamburg eine besonders große Bedeutung, denn die Dichte an teils etliche Generationen alten Familienunternehmen ist hier besonders hoch.