Angebot der Handelskammer
Mit der Vergaberechtsreform 2016 wurde den Industrie- und Handelskammern die Führung des Amtlichen Verzeichnisses als hoheitliche Aufgabe übertragen (vgl. § 48 Abs. 8 VgV – Vergabeverordnung). Damit wird die bisherige Präqualifizierung für Liefer-und Dienstleistungen (PQ-VOL) auf eine rechtlich verbindliche Basis gestellt. Im Gegensatz zur reinen PQ muss die Eintragung in das amtliche Verzeichnis von allen öffentlichen Auftraggebern anerkannt werden.
Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen
Was ist das Amtliche Verzeichnis?
Das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) ist ein bundeweites, online zugängliches Register, das von den Industrie- und Handelskammern geführt wird. Das Register dient der Prüfung von Eignungsnachweisen, die Bieter bei der Bewerbung um öffentliche Aufträge vorlegen müssen. Alle öffentlichen Beschaffer können sich dort kostenfrei darüber informieren, ob ein Unternehmen geeignet ist, öffentliche Aufträge durchführen.
Wer kann in das Verzeichnis eingetragen werden?
Alle Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich sowie Freiberufler können einen Antrag stellen. Reine Bauunternehmen sind jedoch ausgeschlossen. Für Bauunternehmen gibt es ein gesondertes Register.
Welche Vorteile bietet die Eintragung?
- Unternehmen erhalten durch die Eintragung in das amtliche Verzeichnis eine starke Rechtsstellung gegenüber den öffentlichen Beschaffern. Nur in besonderen Ausnahmefällen kann der öffentliche Auftraggeber die Eignung anzweifeln.
- Die Eintragung spart Kosten und Zeit. Als Bieter legen sie statt vieler Einzelnachweise eine Urkunde vor, die die am häufigsten verlangten Nachweise abdeckt und ein Jahr gültig ist.
- Eingetragene Unternehmen können sicher sein, dass sie bei einer Teilnahme an öffentlichen Aufträgen die formalen Anforderungen an ihre Eignung erfüllen und gute Angebote nicht wegen fehlerhafter Eignungsnachweise ausgeschlossen werden müssen.
- Auftraggeber sind europaweit verpflichtet, die Zertifikate der im AVPQ gelisteten Unternehmen anzuerkennen und können sicher sein, dass bei den präqualifizierten Unternehmen keine Standardnachweise fehlen
- Über die allgemein zugängliche Recherchefunktion im AVPQ erhalten Interessierte einen Überblick über geeignete Unternehmen.
Das AVPQ ist mit der von Auftraggebern teilweise verwendeten Einheitliche Europäische Eigenerklärung EEE verknüpft, sodass deren Bearbeitung stark erleichtert wird.
Logo für werbliche Zwecke nutzen
Eingetragene Unternehmen sind berechtigt, das Logo AVPQ zu werblichen Zwecken zu nutzen und so auch der breiteren Öffentlichkeit ihre Zertifizierung bekannt zu geben.
Wie läuft das Verfahren für Hamburger Unternehmen ab?
Die Eintragung in das amtliche Verzeichnis ist ein zweistufiges Verfahren:
Im ersten Schritt erfolgt als Vorprüfung die Präqualifizierung, die von der PQ-Nord-Servicestelle (tätig für die norddeutschen Bundesländer) durchgeführt wird. Unternehmen beantragen dabei die Präqualifizierung auf der bundesweiten Datenbank des Amtlichen Verzeichnisses.
Eine erfolgreiche Präqualifizierung ist Voraussetzung für den Eintrag in das Amtliche Verzeichnis.
Im zweiten Schritt erfolgt - nach erfolgreicher Eintragungsprüfung - durch die Handelskammer Hamburg die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis. Die Unternehmen erhalten von der Handelskammer ein für ein Jahr gültiges Zertifikat.
Nähere Einzelheiten zum Ablauf entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 75 KB).
Welche Kosten entstehen für Hamburger Unternehmen?
Für die Präqualifizierung: 180 Euro zzgl. MwSt. pro Jahr (im voraus an die PQ-Nord-Servicestelle zu überweisen).
Für die Eintrag in das Amtliche Verzeichnis: 60 Euro pro Jahr gemäß Ziffer 27.1 des Gebührentarifs der Handelskammer