Pflegezeitgesetz
Das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ist in 2015 in Kraft getreten. Es begründet einen durchsetzbaren Anspruch des Beschäftigten gegen den Arbeitgeber auf (teilweise) Freistellung von der Arbeitsleistung, wenn er einen pflegebedürftigen, nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegt. Das Wichtigste zum Pflegezeitgesetz finden Sie hier.