Aushangpflichtige Gesetze
Jedes Unternehmen, das Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, ist gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte Gesetze und Rechtsvorschriften im Betrieb öffentlich zugänglich zu machen, zum Beispiel durch Aushang. Die Aushangpflicht betrifft grundsätzlich Arbeitnehmerchutzgesetze.