Außergerichtliche Streitbeilegung
Hamburger Schlichtungsstelle für IT-Streitigkeiten
Wenn IT-Anbieter und Kunden sich streiten, muss das nicht das Ende der Geschäftsbeziehung sein. Die Hamburger IT-Schlichtungsstelle - eine Kooperation von Handelskammer und Hamburg@work - hilft IT-Streitigkeiten schnell und günstig zu lösen.
Verfahren und Vorteile
Wenn IT-Anbieter und Kunden sich streiten, muss das nicht das Ende der Geschäftsbeziehung sein: Hierfür steht die Hamburger IT-Schlichtungsstelle bereit, um schnell, kostengünstig und diskret gütliche Einigungen zu vermitteln. Dieses Angebot beruht auf einer Kooperation der Handelskammer und Hamburg@work.
In der IT-Branche sind Geschäftsbeziehungen meist auf Dauer angelegt. Gleichzeitig bietet kaum eine andere Branche ein so gewaltiges Potenzial für Streitigkeiten. Wenn es dazu kommt, steht oft einiges auf dem Spiel. Umso wichtiger ist es, dass Geschäftspartner nicht gleich auf Konfrontationskurs gehen, sondern versuchen, sich gütlich zu einigen. Dabei hilft die neue Hamburger IT-Schlichtungsstelle.
Das Prinzip
Die streitenden Parteien wenden sich mit der Bitte um Vermittlung an die IT-Schlichtungsstelle. Dort wird ihnen ein Schlichterteam, bestehend aus einem IT-Experten und einem Rechtsanwalt, zur Verfügung gestellt. Geschäftspartner und Schlichterteam versuchen, gemeinsam einen interessengerechten Lösungsvorschlag zu erarbeiten. Die Kombination von juristischem und technischem Sachverstand sorgt dafür, dass die Lösung nicht nur juristisch wasserdicht, sondern auch praktikabel ist. Den Geschäftspartnern steht es frei, den Lösungsvorschlag anzunehmen oder abzulehnen. Nehmen sie ihn an, wird er vertraglich festgehalten.
Die Schlichtung bietet viele Vorteile
Sie ist
- kostengünstig: Die Schlichter rechnen nach den für Rechtsanwälte üblichen Stundensätzen ab, nicht nach dem Streitwert.
- schnell: Die streitenden Geschäftspartner haben das Tempo für die Lösung ihres Streites selbst in der Hand, er kann schon in der ersten oder nach wenigen Schlichtungsterminen beigelegt sein. Außerdem kommt die Schlichtung ohne den Austausch von langatmigen Schriftsätzen aus.
- diskret: Das Schlichtungsverfahren findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Alle an der Schlichtung beteiligten Akteure sind zu Stillschweigen verpflichtet. Geschäftsinterna gelangen nicht an die Öffentlichkeit.
- konstruktiv: Die Lösung des Streits orientiert sich an den Interessen der Geschäftspartner und ermöglicht es ihnen, auch in Zukunft vertrauensvoll zusammen zu arbeiten.
Infos und Kontakte
Hamburger IT-Schlichtungsstelle
c/o Handelskammer Hamburg
Geschäftsbereich Transformation und Recht
Adophsplatz 1
20457 Hamburg
c/o Handelskammer Hamburg
Geschäftsbereich Transformation und Recht
Adophsplatz 1
20457 Hamburg
Hint: Here you can find basic information about our IT Conciliation Centre in English. Please do not hesitate to contact us if you have further questions.
Muster für eine Schlichtungsklausel
Die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens setzt eine entsprechende Einigung der Parteien voraus. Bei Meinungsverschiedenheiten mit Ihrem Vertragspartner können Sie auch ohne vorherige Abrede jederzeit eine Schlichtungsvereinbarung treffen, wenn Ihr Vertragspartner hiermit einverstanden ist. Es empfiehlt sich aber, bereits bei Vertragsschluss eine solche Möglichkeit vorzusehen. Wenn Sie daher schon bei Vertragsschluss für den Fall späterer Meinungsverschiedenheiten Vorsorge für eine gütliche Einigung treffen wollen, könnten Sie beispielsweise folgende Schlichtungsklausel verwenden:
„Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Durchführung eines streitigen Verfahrens (Klage) eine Schlichtung gemäß der Schlichtungsordnung der Hamburger Schlichtungsstelle für IT-Streitigkeiten in der zum Zeitpunkt der Einleitung eines Schlichtungsverfahrens gültigen Fassung durchzuführen. Das Schlichtungsverfahren soll dazu dienen, den Streit ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig beizulegen."
Die Schlichter des Verfahrens
Ihre Probleme
- werden praxisgerecht, flexibel, schnell und kostengünstig gelöst
- durchlaufen nicht die "Mühlen der Justiz"
- bleiben - wie das gesamte Schlichtungsverfahren - vertraulich und ermöglichen eine Fortführung Ihrer geschäftlichen Partnerschaft
Unsere Schlichter
- sind sowohl IT-Juristen als auch IT-Kompetenzträger
- bieten kaufmännisches Verständnis gepaart mit juristischem IT-Fachwissen
- verfügen über mehrjährige Erfahrung im IT- und Telekommunikationsumfeld
- sind mit IT-Projekten und Themen wie Outsourcing, ERP-Systemen, eCommerce, Security, SLA, Content Management, Telekommunikation etc. vertraut
- sind kommunikationsstark und lösungsorientiert
Anforderungsprofil für Schlichter der Hamburger IT-Schlichtungsstelle
Welche Kriterien liegen einer Auswahl zugrunde? Welche Kenntnisse und Erfahrungen sind notwendig, um die Anforderungen an einen Schlichter – sei es Jurist oder IT-Spezialist – zu erfüllen?
- Fachwissen: beruhend auf Ausbildung und beruflicher Tätigkeit
- Managementwissen: Organsiationskompetenz, Konfliktlösungspotential, Entscheidungen treffen
- Soziale Kompetenz: Kommunikationsfähigkeit
Die Aufgabe
Schlichtung von Streitigkeiten aus dem Bereich der Informationstechnologie wie Telekommunikation, Internet, Multimedia, EDV und Software.
Voraussetzungen
Praktische Erfahrungen:
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Als IT-Spezialist oder Rechtsanwalt 5 Jahre Erfahrung auf dem Gebiet der Informationstechnologie wie Telekommunikation, Internet, Multimedia, EDV und Software durch entsprechende Tätigkeiten (alternativ):
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z.B. bei:
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Kenntnisse
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Kaufmännisches Verständnis/ Kenntnisse der Betriebswirtschaftslehre
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Sprachkenntnisse
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Englisch
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Sonstige
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Strukturierte Vorgehensweise, sicheres Auftreten, kommunikationsstark, lösungsorientiert
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Hamburger IT-Schlichtungsordnung
Ablauf des Schlichtungsverfahrens
Für den Fall, dass Parteien eines Streits vereinbaren, ein Schlichtungsverfahren unter Inanspruchnahme der Hamburger Schlichtungsstelle für IT-Streitigkeiten der Initiative Hamburg@work und der Handelskammer Hamburgs durch zu führen, sollen die folgende Regeln für das Verfahren gelten:
- 1. Verfahrensgrundsätze
- 2. Ablauf des Verfahrens
- 3. Einleitung des Verfahrens
- 4. Abschluss des Schlichtervertrages
- 5. Hauptverfahren
- 6. Zustimmung zu einem Schlichtungsvorschlag
- 7. Kosten des Verfahrens
- 9. Verwaltungskostenpauschale
- 10. Haftungsausschluss und Haftungsbeschränkungen der Schlichter / Mitarbeiter der Schlichtungsstelle