Russland-Ukraine-Krieg
Wirtschaftshilfen für von Kriegsfolgen betroffene Unternehmen
Das Kriegsgeschehen in der Ukraine hat Auswirkungen auf deutsche Unternehmen. Die Sanktionen wirken sich auf die wirtschaftliche Situation der Unternehmen in Deutschland aus. Stark gestiegene Energiepreise stellen für viele Unternehmen eine Belastung dar. Für die vom Krieg besonders betroffenen Unternehmen haben der Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister und der Bundesfinanzminister Christian Lindner ein zeitlich befristetes Hilfspaket aufgelegt.
Erweiterte Programme der Bürgerschaftsbanken
Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen mit einem Bürgschaftsbedarf bis zu 2,5 Millionen Euro
Was kann verbürgt werden?
Es können Betriebsmittel- und Investitionskredite verbürgt werden. Die Bürgschaftsquote beträgt maximal 80 Prozent.
Welche Zugangsvoraussetzungen gelten?
Nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultieren, bspw. durch
- Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt
- nachgewiesene Produktionsausfälle in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland
- nachgewiesene Produktionsausfälle aufgrund fehlender Rohstoffe und Vorprodukte
- Schließung von Produktionsstätten in Russland, Ukraine oder Belarus
- besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten (Energiekostenanteil mindestens drei Prozent vom Jahresumsatz 2021).
Programmbefristung
Die erweiterten Programme der Bürgschaftsbanken sind gemäß Befristetem Krisenrahmen der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen (“Temporary-Crisis-Framework”) bis zum 31. Dezember 2022 befristet.
Großbürgschaftsprogramm
Wer wird gefördert?
Unternehmen ab 20 Millionen Euro Bürgschaftsbedarf in strukturschwachen Regionen und ab 50 Millionen Euro Bürgschaftsbedarf außerhalb strukturschwacher Regionen
Was kann verbürgt werden?
Es können Betriebsmittel- und Investitionskredite verbürgt werden. Die Bürgschaftsquote beträgt in der Regel 80 Prozent, in besonders betroffenen Einzelfällen bis zu 90 Prozent.
Welche Zugangsvoraussetzungen gelten?
Nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultieren, beispielsweise durch
- Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt
- nachgewiesene Produktionsausfälle in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland
- nachgewiesene Produktionsausfälle aufgrund fehlender Rohstoffe und Vorprodukte
- Schließung von Produktionsstätten in Russland, Ukraine oder Belarus
- besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten (Energiekostenanteil mindestens drei Prozent vom Jahresumsatz 2021).
Programmbefristung
Das erweiterte Großbürgschaftsprogramm ist gemäß Befristetem Krisenrahmen der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen (“Temporary-Crisis-Framework”) bis zum 31. Dezember 2022 befristet.
KfW-Sonderprogramm UBR 2022
Mit dem KfW-Kreditprogramm, dem sogenannten “KfW-Sonderprogramm UBR 2022”, soll kurzfristig die Liquidität der von dem Russland-Ukraine-Krieg nachweislich betroffenen Unternehmen gesichert werden. Unternehmen aller Größenklassen und Branchen können Zugang zu zinsgünstigen Krediten mit weitgehender Haftungsfreistellung der Hausbanken erhalten. Zusätzlich wird eine Konsortialfinanzierungsvariante mit substantieller Risikoübernahme angeboten.
Es handelt sich um ein KfW-Kreditprogramm mit zwei Programmkomponenten:
- eine für Kredite im Standardverfahren über Hausbanken bis zu einem Kreditbetrag von 100 Millionen Euro,
- eine für individuelle, großvolumige Konsortialfinanzierungen.
Wer wird gefördert?
Kleine, mittelständische und große Unternehmen ohne Umsatzgrößenbeschränkung
Was wird gefördert?
Investitions- und Betriebsmittelkredite. Die KfW gewährt den Hausbanken eine
- 80-prozentige Haftungsfreistellung für Kredite an mittelständische Unternehmen (bis max. 500 Millionen Euro Jahresumsatz) und
- 70-prozentige Haftungsfreistellung für Kredite an große Unternehmen.
Hierdurch wird die Kreditvergabebereitschaft der Banken erhöht.
Welche Zugangsvoraussetzungen gelten?
Nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultieren durch
- Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt
- nachgewiesene Produktionsausfälle in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland
- nachgewiesene Produktionsausfälle aufgrund fehlender Rohstoffe und Vorprodukte
- Schließung von Produktionsstätten in Russland, Ukraine oder Belarus
- besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten (Energiekostenanteil mindestens drei Prozent vom Jahresumsatz 2021).
Welche Konditionen gelten?
Kredite mit folgenden Eigenschaften:
- maximal sechs Jahre Laufzeit
- bis zu zwei tilgungsfreie Anlaufjahre
- sechs Jahre Zinsbindung
Vergünstigter Zinssatz im Standardverfahren in Abhängigkeit von der Bonität des Unternehmens, der Besicherung des Kredits und der Refinanzierungsbedingungen am Kapitalmarkt. Der tagesaktuelle Zinssatz ist der KfW-Seite zu entnehmen.
Im Rahmen der Konsortialfinanzierungsvariante individuelle Kreditstrukturen mit einer Laufzeit von bis zu sechs Jahren. Die KfW übernimmt die Konditionen des Finanzierungspartners.
Programmbefristung
Das KfW-Kreditprogramm ist gemäß Befristetem Krisenrahmen der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen (“Temporary-Crisis-Framework”) bis zum 31. Dezember 2022 befristet.
Ihren Kredit beantragen Sie nicht direkt bei der KfW, sondern bei Ihrer Bank. Weitere Informationen, Hinweise zur Antragsvorbereitung und Merkblätter unter www.kfw.de